Vor EuGH

Flüchtlinge: Sobotka droht Ungarn mit Klage

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Wer "permanent das Recht bricht" müsse mit "Konsequezen rechnen".

Im Streit um die Rücknahme von Dublin-Flüchtlingen droht der österreichische Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) Ungarn nun mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Wenn Staaten oder eine Staatengemeinschaft "permanent das Recht bricht", müssen diese "auch rechtlich mit Konsequenzen rechnen", sagte Sobotka am Mittwoch im Ö1-Morgenjournal.

Klage-Drohung

"Dann muss auch die Republik (...) dementsprechend das einklagen", betonte der ÖVP-Politiker. "Die Republik muss darauf schauen, dass die Europäische Union die Gesetze einhält. Punkt."

Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass jenes EU-Land für Flüchtlinge zuständig ist, wo diese erstmals europäischen Boden betreten haben. Ungarn weigert sich jedoch, all jene Dublin-Fälle aus Österreich zurückzunehmen, die über ein anderes EU-Land eingereist sind. Konkret ist damit Griechenland gemeint, über das der überwiegende Großteil der Schutzsuchenden, die nach Österreich kommen, die EU betrat.

Laut einem EuGH-Urteil ist eine Rückschiebung von Dublin-Fällen nach Griechenland aktuell jedoch nicht möglich, weil das Gericht die dortigen Zustände für Flüchtlinge als nicht menschenrechtskonform ansieht. Die Regelung, keine Asylwerber nach Griechenland zu überstellen, gilt aktuell noch bis Jänner 2017. Danach soll sich dies nach Wunsch der Innenminister Österreichs, Ungarns, aber etwa auch Deutschlands ändern.

Die EU-Kommission erklärte kürzlich ebenfalls, "Griechenland wieder in die Dublin-Familie" integrieren zu wollen. Nach Angaben des Innenministeriums geht aus einem aktuellen Bericht der Kommission zudem hervor, dass man sich von Griechenland erwarte, bis Ende des Jahres wieder Flüchtlinge laut Dublin-Verordnung zurückzunehmen.

Absage aus Athen

Vonseiten der Athener Regierung erteilte man dem umgehend eine Absage. "Wenn 850.000 (Flüchtlinge) kommen, macht das Ganze keinen Sinn", sagte Migrationsminister Ioannis Mouzalas. Im österreichischen Innenministerium will man das nicht gelten lassen. Man erwarte sich eine Rückkehr Griechenlands zu Dublin, "weil Griechenland auch ein breite Unterstützung der EU erfährt, was die Versorgung der Flüchtlinge betrifft", sagte eine Sprecherin Sobotkas auf APA-Anfrage.

Im Falle des Inkrafttretens der Notverordnung könnte Österreich freilich selbst eine Klage vor dem EuGH drohen. Das Recht auf Asyl ist Teil der Europäischen Grundrechtscharta und damit des Vertrages von Lissabon. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat bereits mehrfach betont - zuletzt bei einem Besuch von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) in Brüssel -, dass er eine Obergrenze für Asylanträge als Bruch des europäischen Rechts sieht.

Rätselraten um Niemandsland

Unbeantwortet ließ Sobotka gegenüber dem "Ö1-Morgenjournal" einmal mehr, was mit den Menschen geschehen soll, die - sollte die Notverordnung in Kraft treten - im Niemandsland zwischen Österreich und Ungarn stranden würden. "Das werden wir sehen. Das werden wir sehen. Das werden wir sehen", sagte der Innenminister auf mehrmalige Nachfrage und deutete an, die Ungarn eventuell doch noch von einer Aufnahme der an der österreichischen Grenze Abgewiesenen überzeugen zu können. Er verwies auf Aussagen des ungarischen Botschafters in Österreich, Janos Perenyi, wonach Budapest die österreichische Notverordnung "akzeptiert" und das Einlenken Ungarns, Dublin-Fälle aus Nicht-EU-Ländern zurückzunehmen. Zudem hofft auch Sobotka, dass die Notverordnung in diesem Jahr gar nicht erst in Kraft gesetzt werden muss.

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