Streit um Aus für Notstandshilfe

Geheimpapier: Mehr Geld für Arbeitslose?

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Hartinger garantiert: Die Notstandshilfe bleibt. Die Wirtschaft drängt auf das Aus.

Wien. Noch gibt es keine Einigung beim Thema Mindestsicherung – die Neuaufstellung wird wegen des Streits um den Vermögenszugriff auch diese Woche nicht im ­Ministerrat beschlossen. Doch nun kracht es bereits beim nächsten Thema, der Abschaffung der Notstandshilfe (siehe rechts). Denn im Regierungsprogramm ist die „Integration der Notstandshilfe“ in das „Arbeitslosengeld neu“ auf Seite 143 verankert.

Nach einer internen Studie, wonach ein Aus der Notstandshilfe vor allem Behinderte treffen würde, rückte FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein am Montag aus und „garantierte“ via Presseaussendung: „Die Notstandshilfe als Versicherungsleistung bleibt.“

Zwei Jahre Arbeitslose für über 50-Jährige

Danach wurden allerdings Verhandlungspläne für die neu geregelten Leistungen für Arbeitslose publik:

  • Arbeitslose. Die Arbeitslose soll in den ersten Monaten von 55 % auf 65 % angehoben werden. Das heißt, am Anfang gäbe es sogar mehr Geld als bisher. Zusätzlich soll der  Anspruch auf zwei Jahre ausgedehnt werden.
  • Ende der Leistung. Nach zwei Jahren soll die Versicherungsleistung allerdings enden. Wer dann keinen neuen Job hat, fällt in die Mindest­sicherung, nicht wie derzeit in die Notstandshilfe.
  • Ausnahme für 50 plus. Aber: Wer über 50 ist und mindestens 15 Jahre gearbeitet hat, bekommt weiterhin unbegrenzt das Arbeitslosengeld. Bei langer Bezugsdauer sinkt dieses auf 50 %.

Offiziell kommentieren wollte diese „Geheimpläne“ niemand: Die ÖVP verwies auf „laufende Verhandlungen auf Basis des Regierungsprogramms“.

Klar ist: Vor allem die Arbeitgeber, die diese Versicherungsleistung zum Teil zahlen, wollen die Notstands­hilfe loswerden. „Es ist ein Wahnsinn, dass es diese unbegrenzte Leistung bei uns in der Form gibt“, so ein Kurz-Vertrauter zu ÖSTERREICH.

Arbeitslosengeld: Derzeit 1 Jahr Bezug

Erste Hilfe. Wer gearbeitet hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Derzeit sind das 55% der sogenannten Nettoersatzrate. Der Anspruch besteht rund ein Jahr lang – je nach Vordienstzeiten. Danach können Arbeitslose die Notstandshilfe beziehen.

Notstandshilfe: Streit um Aus der Leistung

Nach Arbeitslose. Wer aus dem Arbeitslosengeld fällt, weil er es bereits ein Jahr lang bezogen hat, bekommt derzeit danach unbegrenzt Notstandshilfe. Diese beträgt 92 % des Arbeitslosengrundgehalts. 
Im Regierungsprogramm ist das Aus der Notstandshilfe verankert.

Mindestsicherung: Letzte Unterstützung

Uneinheitliche Regel. Wer keine Ansprüche auf Arbeitslose hat, kann Mindestsicherung beantragen. Diese liegt je nach Bundesland zwischen 850 und 920 Euro. Nachteile: Das Partnereinkommen wird angerechnet, und der Staat greift auf vorhandenes Vermögen zu.
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