Gerichtsgebühren

Karls Entwurf stößt auf Widerstand

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Die Sozialversicherung befürchtet untragbare Mehrkosten.

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) stößt mit ihrem Entwurf für das Budgetbegleitgesetz 2011 auf Widerstand in der Regierung: Sozial- und Gesundheitsministerium lehnen ihren Plan ab, die Gerichtskosten für die Sozialversicherungen - im Gegenzug zu einer Senkung der Kopiergebühren - zu erhöhen. Dass sogar Nachzahlungen vorgesehen sind, stößt auch auf Kritik des Finanzministeriums. Der Hauptverband weist darauf hin, dass der von Karls Plänen verursachte Mehraufwand die Konsolidierung der Krankenkassen gefährden würde.

Rückwirkende Nachzahlung von 36 Millionen Euro gefordert
Denn es geht um relativ viel Geld: Die Sozialversicherungen sollen für Arbeits- und Sozialrechtsverfahren nicht mehr ein Pauschale von (derzeit) 41 Mio. Euro pro Jahr bezahlen, sondern künftig voll die Kosten tragen. Für heuer würden sie, behauptet das Justizministerium, 53 Mio. Euro ausmachen. Die Differenz will sich die Justiz rückwirkend nicht nur für heuer, sondern auch ab 2008 über eine Pauschalzahlung von 36 Mio. vom Hauptverband holen.

Über eine neue Kostenverteilung wird seit einiger Zeit gesprochen. Seit der Einbindung der Arbeits- und Sozialrechtssachen in die ordentliche Gerichtsbarkeit ist vorgesehen, dass der Bund die hier entstehenden Kosten für Personal- und Sachaufwand trägt. Die Justiz hat allerdings immer wieder verlangt, dass neben den Verfahrenskosten (z.B. für Gebühren oder Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher etc.) auch anteilig Personal- und Sachausgaben ersetzt werden sollen.

Gesundheits- und Sozialministerium gegen den Entwurf
Von den Sozialversicherungen wurde das stets abgelehnt, betont der Hauptverband in seiner Stellungnahme. Nun hat das Justizministerium versucht, die Forderung im Budgetbegleitgesetz umzusetzen - wohl um den Einnahmenausfall durch die Senkung der Kopierkosten zu kompensieren. Akkordiert wurde das aber nicht, kritisiert das Sozialministeriums Rudolf Hundstorfers (SPÖ) -und lehnt den Entwurf ab. Man sei aber - "wie schon mehrfach signalisiert" - bereit, in Gespräche über die Problematik einzutreten. Das Gesundheitsministerium kann "keine Zustimmung erteilen", weil Karls Plan eine "enorme finanzielle Mehrbelastung" für die Sozialversicherungen bedeute und deren Konsolidierung gefährde.

Kritik auch von Finanzministerin Fekter
Aber auch aus dem von Karls Parteikollegin Maria Fekter (ÖVP) geführten Finanzressort kommt Kritik: Eine "rückwirkende Verpflichtung zu Nachzahlungen" widerspräche dem "Grundsatz von Treu und Glauben". Aus Sicht des Hauptverbandes wäre diese "zumindest verfassungsrechtlich bedenklich".

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