Kdolsky-Entwurf

Gewerkschaft gegen mehr Pflege-Kompetenzen

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Massive Kritik an Kdolskys Vorhaben, Pflegern medizinische Tätigkeiten zu "delegieren", kommt von den Gewerkschaften.

Am Freitag endet die Begutachtungsfrist zu dem Gesetzesentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen der Betreuer bei der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger daheim - die Pfleger sollen einfachere medizinische Tätigkeiten - wie etwa der Wechsel von Verbänden oder die Verabreichung von subcutanen Injektionen (in die Unterhaut) nach Delegierung durch einen Arzt verrichten.

In den bisher vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf von Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (V) wird das Bemühen um eine Beendigung des rechtlichen Graubereichs zwar begrüßt. Gleichzeitig gab es massive Kritik an dem Vorhaben, den Personenbetreuern auch medizinische Tätigkeiten zu "delegieren" - vor allem ein Mangel an Qualitätssicherung wird befürchtet.

Gesundheitsgefährdend?
Die schärfste Kritik kommt von den Gewerkschaften. Der Entwurf stelle eine Entwertung des Pflegeberufes dar und gefährde die Gesundheit der zu Betreuenden, hieß es seitens der Gewerkschaft der Privatangestellten. GPA-DJP-Vorsitzender Wolfgang Katzian forderte, dass auch für die 24-Stunden-Betreuung die derzeitig gültigen Standards gelten müssten, und verlangte eine entsprechende Ausbildung.

Eine "unschätzbare Gefahr" für die Pflegebedürftigen und auch für die Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ortet die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG). Klar abgelehnt wird die im Entwurf vorgesehene Praxis, dass diplomierte Kräfte entscheiden sollen, ob die jeweiligen Personenbetreuer für bestimmte Tätigkeiten geeignet sind. "Für solche Notlösungen wird niemand seine Hand ins Feuer legen", erklärte Gerhard Steiner, Referent für Pflege in der GdG.

Mindestausbildung gefordert
Grundsätzlich begrüßt werden im Großteil der Stellungnahmen die Bemühungen, die Betroffenen aus der rechtlichen Grauzone herauszuholen. Allerdings orten Volkshilfe, Johanniter und Apotheker-Verband Mängel in der Qualitätssicherung. Robert Brandstetter, Bundesgeschäftsführer der Johanniter-Unfall-Hilfe, verlangte ein "Mindestmaß an Ausbildung". Die Apotheker fordern darüber hinaus, dass auch ihnen zugestanden wird, Kunden auf Wunsch Injektionen zu verabreichen.

In eine ähnliche Richtung argumentierte die Caritas. Man müsse auch über Änderungen nachdenken, damit Berufsgruppen wie Behindertenbetreuern oder Heimhelferinnen "analoge Möglichkeiten eröffnet werden wie es für die 24-Stunden-Betreuer geplant ist", so Geschäftsführer Alexander Bodmann.

Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband wies in seiner Stellungnahme Befürchtungen bezüglich Qualitätsverlust zurück. Gefordert wird vom Verband allerdings eine "leistbare Pflichtversicherung" für Betreuungskräfte, damit diese bei allfälligen Regressforderungen nicht um ihre Existenz gebracht werden.

Im Wissenschaftsministerium verwies man auf ein Pilot-Projekt in Wien und Graz im Rahmen des Studiums zur Pflegewissenschaft, welches auch zur Berufsberechtigung in der Pflege führen soll. Zur Umsetzung bedürfe es aber Änderungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuK-G), die nun anstehende Novelle biete sich für eine entsprechende Änderung an.

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