Verfahren vor Abschluss

Grasser: Anklage kommt im Herbst

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Es geht um 2,6 Millionen Euro. Ex-Finanzminister drohen 5 Jahre Haft.

ÖSTERREICH berichtete bereits – doch jetzt ist es offiziell: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) will das Verfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in wenigen Wochen fertig haben: „Wir wollen das Steuerverfahren bis zum Herbst zu einem Abschluss bringen“, bestätigt Erich Mayer, Sprecher der KStA gegenüber ÖSTERREICH. Derzeit prüfe gerade die Finanz die Frage, ob KHG im Zuge seiner Tätigkeit für die Meinl International Power (MIP) auch alles korrekt versteuert habe. Ob es zu einer Anklage kommt, konnte Mayer noch nicht sagen. Justiz-Insider gehen jedoch davon aus, dass Grasser zumindest im Steuerverfahren vor dem Richter landen wird.

Worum, geht’s? Insgesamt hatte Grasser zwischen 2007 und 2008 bei MIP 8,45 Millionen Euro verdient – auch das berichtete ÖSTERREICH bereits. Allerdings: Die Ermittler nehmen an, dass der einstige Polit-Sonnyboy nur drei Millionen davon rechtmäßig versteuert hatte – den Rest soll Grasser angeblich über komplizierte Stiftungsgeflechte verschoben haben.

Oberlandesgericht nannte 2,6 Mio. Schadenssumme
Damit könnte er 2,6 Millionen Euro Steuern „gespart“ haben. Diese Summe wurde auch schon in einem Gerichtsurteil genannt – das Oberlandesgericht Wien hatte Hausdurchsuchungen bei KHG für rechtmäßig erklärt. Grasser drohen wegen mutmaßlicher „erwerbsmäßiger Steuerhinterziehung“ bis zu 5 Jahre Haft.
Für Grasser, der alle Vorwürfe stets bestritten hatte, gilt die Unschuldsvermutung.
 

Grasser: Die wichtigsten Verfahren

Steuerverfahren
Hat KHG seine Einkünfte aus seiner Tätigkeit bei Meinl International Power korrekt versteuert? Die KStA will das Verfahren bis zum Herbst abschließen.

Buwog
Ist bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) Geld an KHG geflossen? Seine Freunde Walter Meischberger und Peter Hochegger erhielten 9,6 Mio. Euro Provision – die KStA ermittelt.

Terminal Tower
Schnitt Grasser bei der Vermietung des Terminal Towers (Linz) an die Finanz mit? Auch hier gab es Provisionen für Grasser-Freunde – für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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