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Ex-Finanzminister spricht

"Fairer Prozess ist nicht möglich"

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Karl-Heinz Grasser gibt TV-Interview vor Prozess-Start.

Ein Schritt näher zum für Dienstag geplanten Prozessbeginn gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte: Der Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien hat am Donnerstag den Ablehnungsantrag Grassers gegen Richterin Marion Hohenecker mit Beschluss abgelehnt. Grasser hatte behauptet, die Richterin wäre wegen Twitter-Kommentaren ihres Ehemanns zu der Causa befangen.

"Die Ablehnung der vorsitzenden Richterin Mag. Marion Hohenecker durch den Angeklagten Mag. Karl-Heinz Grasser ist nicht gerechtfertigt", heißt es in einer Presseinformation der Medienstelle des Straflandesgerichts.

Jetzt sprach der Ex-Finanzminister im Talk im Hangar-7 auf Servus TV seit Langem wieder über den anstehenden Prozess. „Es gibt eigentlich keinen Menschen mehr, der mir und dem Verfahren gegenüber neutral stehen kann. Deshalb hoffe ich, dass die Richter und die Schöffen sich darüber bewusst werden und sagen ‚Wir müssen eigentlich bei null wieder starten. Wir müssen all das, was wir in den letzten acht Jahren mitbekommen haben, aus dem Gedächtnis streichen können, um einen fairen Prozess zu erhalten‘. Ich hoffe, das geht“, so Grasser.

Den Aspekt der Befangenheit erkannte das Gericht nicht. "Befangenheit kann nur dann angenommen werden, wenn Umstände glaubhaft gemacht werden, die die volle Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines Richters objektiv infrage stellen. Aus den Kommentaren des Ehegatten sind keinesfalls Rückschlüsse auf Haltung und Ansichten der zuständigen Vorsitzenden zu ziehen", heißt es in der Presseaussendung des Landesgerichts. Gegen die Entscheidung des Gerichtspräsidenten Friedrich Forsthuber stehe kein selbstständiges Rechtsmittel zu.

Video zum Thema: Grasser: Das ist mediale Vorverurteilung

Grasser: „Fairer Prozess gegen mich ist nicht möglich“

Grasser bleibt dennoch dabei, dass ein faires Verfahren gegen ihn nicht mehr möglich sei, und beruft sich dabei auf ein Gutachten des deutschen Anwalts Ralf Höcke. „Der öffentliche Druck und ein acht Jahre lang dauerndes Ermittlungsverfahren haben zu einer medialen Vorverurteilung beigetragen, wo dann 25.000 Artikel erschienen sind, die mich alle zum Täter gemacht haben“, sagte Grasser im Interview.

Der Ex-Finanzminister erzählt auch von seinen verpassten beruflichen Chancen. Seine wirtschaftliche Existenz sei zerstört. Zudem hätte er enorm hohe Anwaltskosten zu tragen. „Ich bin jemand, der lange für unser Land gearbeitet hat und das gern gemacht hat, aber ein bisschen Zweifel an einem Rechtsstaat kommen einem bei einem solchen Verfahren schon.“

Am Dienstag soll Buwog-Prozess starten

Am kommenden Dienstag soll im Wiener Landesgericht für Strafsachen der Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte starten. Der Vorwurf lautet auf Korruption bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) und der Einmietung der Finanz im Linzer Bürohaus "Terminal Tower", Grasser würden bei einer Verurteilung bis zu 10 Jahre Haft drohen. Wenige Stunden vor dem geplanten Prozessbeginn, am Montagnachmittag, befasst sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Frage der Zuständigkeit von Richterin Hohenecker für den mitangeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics. Diese Entscheidung könnte - falls Hohenecker dadurch die Zuständigkeit für den Grasser-Prozess verlöre - den Prozessbeginn deutlich verzögern.

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