karl-heinz grasser im buwog prozess

Tonmaterial liege seit Anfang 2018 vor

Grasser-Prozess: Richterin weist Anträge wegen "Lauschangriffs" ab

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Das Tonmaterial liege der Verteidigung seit Anfang 2018 vor.

Richterin Marion Hohenecker hat heute im Grasser-Prozess nach der Mittagspause die Anträge der Verteidigung des Hauptangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser abgewiesen. Diese hatte zuvor einen "Lauschangriff" auf die Angeklagten und ihre Verteidiger in den Gerichtspausen vor und nach den Verhandlungen geortet. Den Befangenheitsantrag gegen die Richter wies sie als "unsubstanziert" ab.
 
Das Material liege der Verteidigung seit Anfang 2018 vor. Auch den Antrag auf Vernichtung des Bild- und Tonmaterials, das außerhalb der Verhandlung aufgenommen worden sei, lehnte die Richterin ab. Da Grassers Anwalt auch möglicherweise gesetzwidrige Handlungen in den Raum gestellt habe, käme eine Vernichtung des Materials einer möglichen Beweismittelvernichtung gleich, so die Richterin.
 
Video zum Thema: Prozess: Richterin weist Anträge ab
 
Auch die Gerichtssprecherin des Wiener Straflandesgerichts machte in einer Stellungnahme gegenüber der APA die Position des Gerichts klar: Zu Anfang jedes Verhandlungstages werde protokolliert, dass die Verhandlung zusätzlich zur Schriftführerin auch mit Bild und Ton aufgezeichnet werde und auch entsprechende Schilder am Zugang zum Saal darauf hinwiesen. Die dabei verwendeten Mikros seien erkennbar und ausschließlich vorne am Richtertisch, bei den Schöffen, dem Staatsanwalt, den Privatbeteiligtenvertretern und im Zeugenstand.
 
Die Tische der Angeklagten und der Anwälte seien nicht mit Mikros versehen, auch der Zuschauerraum nicht. Selbstverständlich seien auch die Nebenräume des Saales (Zimmer der Verteidiger, Vorhalle, Gänge usw.) ohne Mikros. In der langen Mittagspause werde in der Regel die Anlage abgeschaltet. "Der Senat erhält nur die verschriftlichten Protokolle, ab Aufruf der Sache bis zum Ende des jeweiligen Tages. Die Aufnahme dient nur der Unterstützung der Schriftführer, um die gewünschte wortwörtliche Protokollierung zu ermöglichen", heißt es in der Stellungnahme.
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