Heuer wohl kein Termin mehr

Grasser: Prozess wieder geplatzt!

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Der Buwog-Prozess gegen KHG dürfte erst 2018 starten, sind Justiz-Insider sicher.

Es war der Knall­effekt der letzten Woche: Wie berichtet, zieht der Anwalt des Buwog-Mitangeklagten Erst Plech, Michael Rohregger, alle juristischen Register: Er hat gegen Richterin Marion Hohenecker beim Verfassungsgerichtshof geklagt, konkret be­einsprucht der Top-Jurist jenes Gesetz, welches regelt, dass Hohen­ecker das Buwog-Verfahren überhaupt bekam.

Dies hat zwar für das Verfahren – unter anderem gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser – keine aufschiebende Wirkung – Hohenecker könnte das Verfahren also trotzdem ansetzen. Allerdings hätte ein Prozessstart noch vor ­einer Entscheidung des VfGH ein enormes Risiko: Gibt das Höchstgericht ­Rohregger recht – müsste der ­Prozess mit einem neuen Richter neu aufgerollt werden. Im Grauen Haus hieß es dazu, Hohenecker warte jetzt einmal auf Signale aus den VfGH und werde die Lage kommend Woche bewerten. Wahrscheinlich wird die Richterin, die als sehr korrekt und streng gilt, warten, bis das Höchstgericht entschieden hat.

Neun Jahre Verfahren. Grasser-Anwalt Manfred Aineder rechnet im Gespräch mit ­ÖSTERREICH jedenfalls nicht mehr mit einem Prozess­beginn noch heuer – damit wird das Verfahren frühestens im Jahr 2018 starten – neun Jahre (!) nach Beginn der Ermittlungen. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. (gü)

Grasser-Anwalt Manfred Ainedter: »Prozess heuer kann ich mir nicht vorstellen«

ÖSTERREICH: Was sagen Sie dazu, dass Ihr Kollege Rohregger die Richterin Hohen­ecker für befangen hält und zum VfGH gegangen ist?

Manfred Ainedter: Mit ist jeder Richter und jede Richterin recht, denn Karl-Heinz Grasser ist angesichts der Faktenlage freizusprechen. Ich kann aber die Argumente des Kollegen hinsichtlich einer Befangenheit nachvollziehen.

ÖSTERREICH: Das Landes­gericht hat noch keinen Prozesstermin angesetzt – angesichts der Beschwerde: Rechnen Sie mit einem Prozesstermin noch heuer?

Ainedter: Das kann ich mir nicht vorstellen. (gü)

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