Ramprecht-Causa

Grasser blitzt vor Gericht ab

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Grasser wehrte sich gegen Geldstrafe, weil er Ramprecht "psychisch labil" nannte.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F/V) hat im Rechtsstreit mit seinem Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht in der Buwog-Causa vor Gericht erneut eine Niederlage einstecken müssen. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat eine sogenannte "Impugnationsklage" abgewiesen, die Grasser gegen die Exekutionsbewilligung eingebracht hatte, mit der gegen ihn eine Geldstrafe verhängt worden war, weil er Ramprecht als "psychisch labil" bezeichnet hatte. Mit der neuerlichen Klage wollte Grasser die Exekutionsführung als unzulässig erklären. Er hat eine neuerliche Berufung angekündigt.

Zuletzt hatte Grasser im Juli bereits den von ihm eingebrachten Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung verloren. Gleichzeitig wurde damals die Geldstrafe für den Ex-Finanzminister wegen wiederholter Ehrenbeleidigung Ramprechts von 1.000 auf 5.000 Euro erhöht.

"Karl-Heinz Grasser möge zur Kenntnis nehmen, dass seine Versuche der persönlichen Diffamierung nicht erfolgreich sind und eine ordentlich arbeitende Justiz ihm die schon längst notwendigen Grenzen zeigt", kommentiert Michael Ramprecht über seinen Anwalt Michael Pilz die Entscheidung des Bezirksgerichtes vom 31. Oktober.

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