14. Juli 2010 18:30
Der von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser beklagte Michael Ramprecht ist
heute wegen Übler Nachrede Grassers zu einer bedingten Geldstrafe von 3.600
Euro verurteilt worden. Dass Grasser die Buwog-Privatisierung beeinflusst
haben soll, sei nicht erwiesen, es gebe nur Spekulationen aufgrund vager
Indizien, führte Richter Gerald Wagner aus. Zum Vorwurf Ramprechts, dass
Grasser die Vergabe an die Investmentbank Lehman Brothers beeinflusst habe,
wurde der Beklagte freigesprochen. "Nicht alles, was jemandem nicht
passt, ist Üble Nachrede", so der Richter. Ramprechts Anwalt
Michael Pilz kündigte volle Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Grasser voll zufrieden
Grasser zeigte sich nach der heutigen
Urteilsverkündigung strahlend und zufrieden: "Es befriedigt mich,
dass Herr Ramprecht verurteilt wurde", sagte er vor zahlreichen
Journalisten. Ein unabhängiges Gericht habe in seinem Sinne entschieden. Das
Ganze sei nur ein "Versuch, seine politische Regierungsarbeit
schlechtzureden", meinte der Ex-Minister und sprach von "Latrinengerüchten"
im Zusammenhang mit den Schmiergeldvorwürfen bei der Buwog-Privatisierung.
Eine Ausweitung der Ermittlungen auf andere Privatisierungen während seiner
Amtszeit als Finanzminister würde er sogar begrüßen. Er hoffe aber auf eine
rasche Arbeit der Staatsanwaltschaft, um seinen guten Ruf wieder
herzustellen, mahnte er von der Justiz Tempo ein. "Mein Image wird mir
mit all diesen Latrinenvorwürfen madig gemacht".
Fragen zur Hypo Alpe Adria
Richter Wagner befragte Grasser zum
Investment bei der Hypo Alpe Adria: Das Geld sei nicht von ihm gewesen,
sondern es gebe einen Treugeber, dem er allerdings durch die Zusage der
Verschwiegenheit gebunden sei. Den Geldgeber des 500.000 Euro-Investments in
die Hypo Alpe Adria Bank wollte Grasser nicht enthüllen. Er könne aber
ausschließen, dass das Geld von Walter Meischberger, Peter Hochegger oder
Ernst Karl Plech gekommen sei.
Auf die Frage, ob hinter dem Hypo-Investment über die Ferint AG seine
Schwiegermutter stand, wollte Grasser nicht antworten und entschlug sich der
Aussage. Da Grasser bei den strafrechtlichen Buwog-Ermittlungen Verdächtiger
ist, hat er vor Gericht ein Aussageverweigerungsrecht, sollte er sich
möglicherweise selbst belasten. Grasser versicherte heute jedoch, dass er
bei einer allfälligen Befragung durch den Staatsanwalt alles offenlegen
würde. Bisher wurde Grasser, der des Amtsmissbrauchs und der Untreue
verdächtigt wird, jedoch nicht einvernommen.
Urlaub auf Seychellen bezahlt
Grasser wurde vom Richter auch zu
seinem Urlaub auf den Seychellen befragt, den Meischberger für ihn bezahlte.
Er habe dem Geldgeber später alles wieder zurückbezahlt, an den Zeitpunkt
könne er sich aber nicht erinnern. Der Lobbyist Walter Meischberger hatte
dem damaligen Finanzminister Grasser und dessen Freundin im April 2004 eine
Luxus-Urlaubsreise auf den Seychellen bezahlt, sechs Nächtigungen im Sainte
Anne Resort & Spa kosteten laut Medienberichten 4.600 Euro - ohne Flug. Die
Rechnung wurde laut "profil" neben zahlreichen anderen Belegen bei
Hausdurchsuchungen sichergestellt. Beglichen wurden die Reisekosten am 6.
Mai 2004 von Meischbergers Agentur ZehnVierzig. Sein Verhältnis zu
Meischberger, seinem Trauzeugen, sei freundschaftlich gewesen, angesichts
der jüngsten Entwicklungen "kühlt das Verhältnis ab", so Grasser.
Anwalt von Ramprecht sieht "Teilerfolg"
Ramprechts
Anwalt Michael Pilz sieht einen "Teilerfolg" durch das Urteil:
Sein Mandant sei teilweise vom Vorwurf der Üblen Nachrede freigesprochen
worden. Die Verurteilung werde er im Rechtsweg bekämpfen. Ramprecht selber
hatte vor der Verhandlung bereits betont, der ganze Prozess habe viel
bewegt.
Neben Ramprecht wurde auch das Nachrichtenmagazin "profil", in dem
die Vorwürfe Ramprechts gegen Grasser veröffentlicht waren, verurteilt. Der
Grundsatz der journalistischen Sorgfaltspflicht sei verletzt worden,
entschied der Richter. Das Magazin muss an Grasser eine Entschädigung von
1.500 Euro zahlen und das Urteil veröffentlichen. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig, Anwalt Hubert Simon gab keine Erklärung ab.
Seite 2: Der Live-Ticker zum Nachlesen
16:30 Uhr: Somit beenden wir den Live-Ticker. Aber natürlich halten
wir Sie weiterhin auf dem Laufenden.
16:28 Uhr: Strahlend und zufrieden zeigte sich Grasser nach der
Urteilsverkündung: "Es befriedigt mich, dass Herr Ramprecht
verurteilt wurde". KHG sprach von "Latrinengerüchten" im
Zusammenhang mit den Schmiergeldvorwürfen bei der Buwog-Privatisierung.
15:54 Uhr: Die Pressekonferenz von Grasser ist noch immer im Gange.
Das Interesse der Medien ist enorm.
15:38 Uhr: Ramprechts Anwalt Michael Pilz kündigte volle Berufung
an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
15:31 Uhr: Zum Vorwurf Ramprechts, dass Grasser die Vergabe an die
Investmentbank Lehman Brothers beeinflusst habe, wurde der Beklagte
freigesprochen. "Nicht alles, was jemandem nicht passt, ist Üble
Nachrede", so der Richter.
15:29 Uhr: Richter Wagner sah es nicht als erwiesen an, dass Grasser
die Buwog-Privatisierung beeinflusst haben soll. Es gebe nur Spekulationen
aufgrund vager Indizien, führte der Richter nach der Verhandlung im Wiener
Landesgericht aus.
15:20 Uhr: Grasser gibt derzeit eine Pressekonferenz.
15:13 Uhr: Ramprecht wurde wegen Übler Nachrede Grassers zu 3.600
Euro bedingt verurteilt.
15:12 Uhr: Die Verhandlung ist zu Ende. Grasser hat gewonnen.
15:07 Uhr: Es heißt noch immer Warten. Mit großer Spannung wird eine
Entscheidung von Richter Gerald Wagner über die von Ramprecht beantragte
Öffnung von Grassers Konten erwartet.
14:54 Uhr: KHG scheint der ganze Druck - zumindest äußerlich -
nichts auszumachen. Er gibt sich betont total locker und setzt immer wieder
sein Lächeln ein.
14:46 Uhr: Die Verhandlungsrunde zieht sich etwas in die Länge, da
sie ja zunächst auf eine Stunde angesetzt war.
14:16 Uhr: Schlussanträge der Anwälte.
14:10 Uhr: KHG steht jedenfalls ordentlich unter Druck: Die
Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nicht nur im Zusammenhang mit den
Privatisierungen der Buwog und der Telekom Austria, sondern will auch andere
Privatisierungen durchleuchten. In die Ära Grasser fielen die
Privatisierungen von Voestalpine, Böhler-Uddeholm, Austria Tabak, Flughafen
Wien und des Dorotheums.
13:52 Uhr: Jetzt wird Grasser einvernommen. Das Medieninteresse ist
sehr groß.
13:45 Uhr: Grassers Anwalt Michael Rami befragt Ramprecht.
13:37 Uhr: Hochegger hat genug und verlässt das Gerichtsgebäude.
13:35 Uhr: Der frühere Lobbyist Peter Hochegger wird aufgerufen und
entschlägt sich der Aussage.
13:34 Uhr: KHG ist - mit etwas Verspätung - doch eingetroffen.
13:30 Uhr: Jetzt gehts los. Die Verhandlungsrunde hat begonnen. Doch
Grasser ist noch immer nicht da, nur dessen Anwalt ist anwesend.
13:24 Uhr: Die Verhandlung wurde für eine Stunde angesetzt. Morgen
wird Ramprecht übrigens vom Staatsanwalt in dem Untreue-Verfahren
einvernommen.
13:22 Uhr: Ramprecht ist schon im Gerichtssaal, Grasser noch nicht.
Erwartet wird, dass Ramprecht verurteilt wird. Dann will er in Berufung
gehen. "Aber wir haben sowieso viel bewegt", sagt er.
13:18 Uhr: Grasser wird im Zusammenhang mit der Buwog-Affäre nicht
nur der Untreue verdächtigt - nun kommt noch der Verdacht der falschen
Zeugenaussage vor Gericht dazu. Im Zuge der Ermittlungen wurden Anfang des
Jahres die Telefone des Ex-FPÖ-Politikers und Lobbyisten Walter Meischberger
abgehört. Aufgezeichnet wurden demnach auch Gespräche zwischen Meischberger
und Grasser - dieser hatte Kontakte zu Meischberger allerdings vor Gericht
in Abrede gestellt.
13:07 Uhr: Grasser hatte wegen des Vorwurfs der Üblen Nachrede
geklagt, weil Ramprecht behauptet, die Buwog-Privatisierung wäre ein "abgekartetes
Spiel" gewesen. Doch das Verfahren könnte für den Kläger Grasser zum
Bumerang werden.
13:00 Uhr: Spannung liegt in der Luft: Heute wird wahrscheinlich
über den Antrag des beklagten Ramprechts, Grassers Konten zu öffnen,
entschieden. Gegen Grasser wird von der Staatsanwaltschaft wegen
strafrechtlicher Verdachtsmomente ermittelt. Zudem hat Ramprechts Anwalt
Michael Pilz Grasser wegen des Verdachts falscher Zeugenaussage angezeigt.
Alle Details zum Nachlesen finden Sie hier:
Eine hochbrisante Angelegenheit steht heute um 13.30 Uhr rund um die
Buwog-Affäre am Wiener Landesgericht auf dem Programm. Verhandelt wird die
Klage von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seinen früheren
Mitarbeiter Michael Ramprecht. Der hatte im profil behauptet, der
Buwog-Verkauf sei ein „abgekartetes Spiel“ gewesen; KHG klagte wegen übler
Nachrede.
Hier
klicken: Das große ÖSTERREICH-Interview mit Karl-Heinz Grasser
Besonders spannend wird der heutige vierte Verhandlungstermin, weil zu
erwarten ist, dass Richter Gerald Wagner über den Antrag von Ramprechts
Anwalt Michael Pilz auf Öffnung der Grasser-Konten entscheidet. Pilz will
auf diese Weise klären, ob KHG Provisionszahlungen aus dem Buwog-Verkauf
erhalten hat.
Konten-Öffnung soll klären, ob KHG Provisionen erhielt
Der
Anwalt sieht seine Argumentation jetzt auch dadurch gestützt, dass die
Staatsanwaltschaft nun formell ein Ermittlungsverfahren gegen Grasser wegen
des Verdachts auf Untreue eingeleitet hat. „Die Sache ist jetzt auf eine
andere Ebene gehoben“, so Pilz zu ÖSTERREICH. „Ich bin überzeugt, dass die
Staatsanwaltschaft unsere Anregung auf Kontenöffnung intensiver behandeln
wird.“
Einen weiteren Antrag des Ramprecht-Anwalts hat Richter Wagner jedenfalls an
die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Hier geht es um den Vorwurf einer
möglichen Falschaussage. Beim ersten Termin des Ramprecht-Prozesses am 10.
März hatte Grasser ausgesagt, er habe keinen Kontakt zu seinem früheren
Intimus Meischberger, der gegen eine fette Millionenprovision für
Buwog-Käufer Immofinanz lobbyiert hatte.
Tatsächlich wurde im Zuge der Buwog-Ermittlungen ein Telefonat zwischen
Meischi und KHG von Anfang Februar abgehört. Die Staatsanwaltschaft Wien
prüft nun den Vorwurf falscher Zeugenaussage. KHG weist das strikt zurück:
„Ich habe immer die Wahrheit gesagt“.
Grasser kommt heute selbst zum Gerichtstermin
Der
Ex-Finanzminister wird heute persönlich vor Gericht erscheinen und als Zeuge
aussagen. „Ich werde darlegen, dass alle Vorhaltungen unwahr sind.“
Ob der Richter im Ramprecht-Prozess heute eine Entscheidung über den
Konto-Öffnungsantrag trifft, hängt nicht zuletzt davon ab, ob der als Zeuge
geladene PR-Profi und Ex-Buwog-Lobbyist Peter Hochegger dieses Mal
erscheint. Beim letzten Termin am 10. Juni blieb Hochegger fern, der Prozess
wurde nach Kurzem vertagt. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.