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Verpasste Chance?

Griss empört sich über Chaos-Wahl

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Nachdem für die Wahl ein neues Wählerregister gelten soll, fühlt sie sich benachteiligt.

„Ist die Anwendung einer aktualisierten Wählerevidenz legitim, wenn nur die Stichwahl wiederholt wird?“, schreibt Ex-Hofburg-Kandidatin Irmgard Griss auf Facebook. Sie sieht eine Unstimmigkeit, wenn für die Wahl am 4. Dezember ein neues Wählerregister gelten sollte.

Bisher durften nur jene wählen, die auch am Stichtag des 22. Mai stimmberechtigt waren. Der Innenminister forderte allerdings eine neue Wählerevidenz, da in dieser Zeit viele Tausende Wähler entweder verstorben sind oder ins wahlfähige Alter kamen. Nun schreibt Griss, dass es nicht ganz fair erscheint, dass mit diesem neuen Wahlregister nur die Stichwahl wiederholt wird und nicht der erste Wahlgang. „Denn einerseits wird zwar den mittlerweile 16-Jährigen erlaubt zu wählen, allerdings ist ihr Wahlrecht eingeschränkt: Sie können nicht zwischen sechs Kandidaten wählen, sondern nur mehr zwischen zwei“, schreibt sie auf Facebook.

Dass die Wahl erneut angefochten werden kann, schließt sie allerdings aus, vor allem, wenn es als Verfassungsgesetz beschlossen wird.

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