Verkehrsausschuss

Härtere Strafen gegen Raser

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Die Dauer des Führerscheinentzugs wird vom Ausmaß der Übertretung abhängig.

Der Verkehrsausschuss des Parlaments hat am Mittwoch ein Gesetz beschlossen, mit dem härtere Strafen gegen Raser Realität werden. Die Verkehrssprecher von SPÖ und ÖVP, Anton Heinzl und Ferdinand Maier, hatten nach Verhandlungen mit Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) einen entsprechenden Initiativantrag eingebracht. Kern der Gesetzesnovelle ist eine Staffelung, wonach die Dauer des Führerscheinentzugs vom Ausmaß der Geschwindigkeitsübertretung abhängig ist. Das Gesetz soll mit Jänner 2011 in Kraft treten.

Führerscheinentzug nach Höhe der Übertretung gestaffelt
Bisher war es egal, ob jemand auf einer Freilandstraße mit 150 oder mit 220 Stundenkilometern erwischt wurde. In beiden Fällen war der Führerschein für zwei Wochen weg, aber auch nicht länger. Mit dem neuen Gesetz soll die Dauer des Entzugs der Lenkberechtigung nun in 20-Stundenkilometer-Stufen geregelt werden. Zwei Wochen wäre der Schein demnach weg, wenn ein Lenker im Ortsgebiet mehr als 40 bzw. außerorts mehr als 50 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist.

100 km/h zu schnell: Schein für halbes Jahr weg
Ist er aber mindestens 60 km/h im Ort bzw. 70 km/h auf Freilandstraßen zu schnell, dauert der Entzug sechs Wochen. Bei der nächsten Stufe sind es zwölf Wochen. Ab einer Überschreitung von 90 km/h im Ortsgebiet bzw. 100 km/h außerorts gibt es ein halbes Jahr keinen Führerschein. Andere Konsequenzen wie Gerichtsverfahren und Geldstrafe bleiben davon unberührt.

Maßnahmen gegen ausländische Raser
Gleichzeitig sollen neue Maßnahmen gegen ausländische Raser eingeführt werden, die bisher oft schwer zur Kasse gebeten werden konnten. So wird die Exekutive in Zukunft die Autos von ausländischen Lenkern beschlagnahmen können, bis die Strafe bezahlt ist. Dazu gibt es die Möglichkeit der Schlüsselabnahme, der Abnahme von Nummerntafeln, von Fahrzeugpapieren bis zum Anbringen von Wegfahrsperren. Mit dem Beitritt zur Europäischen Fahrzeug- und Halterdatenbank EUCARIS bekommt Österreich den Zugriff zu den entsprechenden Daten auch jenseits seiner Grenzen.

Neue Regelung für Einsatzfahrer
Beschlossen wurde auch, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Rettungsorganisationen künftig nach einer entsprechenden internen Ausbildung und Prüfung Fahrzeuge, die bis zu 5,5 Tonnen wiegen, mit dem B-Führerschein lenken dürfen. Schließlich sollen Angehörige von Rettung und Feuerwehren ihre Ausbildung im öffentlichen Raum absolvieren dürfen.

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