Landesrechnungshof

Heftige Kritik an Hochwasserhilfe in OÖ

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Vor allem werden Zuschüsse für Zweitwohnsitze und "Luxusgüter" bemängelt.

Das Jahrhunderthochwasser vom August 2002 hat nun ein trockenes Nachspiel: Der oberösterreichische Landesrechnungshof (LRH) hat in einem am Freitag veröffentlichten Bericht über die Prüfung der vom Land vergebenen Hochwasserhilfen festgestellt, dass dafür nachvollziehbare Regeln fehlen. Sogar die Behebung von Schadensfällen bei Zweitwohnsitzen und "Luxusgütern" sei mit dem Argument einer "besonderen Notlage" gefördert worden.

Hochwasser-Schäden
Geprüft hat der LRH Förderungen zur Schadensbehebung als Folge von Hochwasser- und hochwassernahen Ereignissen im Zeitraum von August 2002 bis August 2009, besonders im Hinblick auf das Jahrhunderthochwasser. Der LRH lobte in seinem Bericht das Engagement der Mitarbeiter beim Referat Katastrophenfonds, ihnen sei es zu verdanken, dass den Opfern rasch geholfen wurde. Er stellte aber fest, dass für ein derartiges Großereignis klare Anforderungen an die Dokumentation der Förderfälle, nachvollziehbare Regeln zur objektiven Schadensfeststellung, klar anzuwendende Methoden zur Schadensbewertung, eindeutige Grundsätze zur Feststellung der Förderungswürdigkeit und zur Bemessung der Beihilfenhöhe fehlen würden, auch wirksame Kontrollen gebe es nicht. Kurzum: Die unpräzisen Rahmenbedingungen würden willkürliche Entscheidungen und Ungleichbehandlungen möglich machen.

Luxusgüter & Zweitwohnsitz
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Praxis, auch die Behebung von Schäden an Zweitwohnsitzen und "Luxusgütern" zu fördern. Das stehe im Widerspruch zu einer "besonderen Notlage" und sei in den meisten anderen Bundesländern nicht vorgesehen. Gefördert worden sei zum Beispiel bei "wertvollsten Stilmöbeln", die im Bereich des Wohnkellers und Erdgeschosses aufgestellt waren.

In den vorhandenen Richtlinien werde die Beihilfengewährung von der Voraussetzung abhängig gemacht, dass eine Existenzgefahr bzw. eine besondere Notlage vorliege. Es werde dort aber nicht ausgeführt, wann dies der Fall sei und wie das festgestellt werde. So sei auch einer Kleinfamilie mit einem Haushaltsnettoeinkommen von mindestens 7.000 Euro pro Monat immerhin noch eine 30-prozentige Beihilfe zu den Kosten der Schadensbehebung gewährt worden. Der LRH empfahl, die Bemessung der Beihilfe nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu staffeln. Außerdem sollte in allen Förderungssparten eine höchstzulässige Beihilfe, die nur in begründbaren Ausnahmefällen überschritten werden dürfe, definiert werden.

250 Mio. Euro
Im Überprüfungszeitraum hat das Referat Katastrophenfonds in rund 16.600 von 25.000 Anträgen Beihilfen gewährt. Das Beihilfenvolumen (Bund und Land OÖ) betrug für diesen Zeitraum etwa 250 Mio. Euro. Davon flossen 53 Prozent in die Schadensbehebung an Gewerbebetrieben und 34 Prozent in die Schadensbehebung an privaten Haushalten; der Rest (13 Prozent) betraf land- und forstwirtschaftliche Kulturen bzw. Objekte. Die Beihilfen werden zu maximal 60 Prozent aus den Mitteln des Katastrophenfonds ersetzt. 40 Prozent kommen aus dem Landesbudget.

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