ÖSTERREICH-Interview

Heinisch-Hosek: „Ärzte sollen weiter haften“

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Die SP-Frauenministerin will ein neues Gleichbehandlungsgesetz.

„Ein behindertes Kind ist kein Schaden. Aber Ärzte sind haftbar.“

ÖSTERREICH: Justizministerin Bandion-Ortner will, dass behinderte Kinder keine Schadensfälle mehr sind. Sie sind dagegen?
Gabriele Heinisch-Hosek: Es stimmt nicht, dass im Gesetz steht, ein behindertes Kind wäre ein Schaden. Das würde ich auch nie sagen, denn ich habe selbst drei Jahre für ein behindertes Kind gesorgt. Das geltende Gesetz sagt aber, wenn ein Arzt einen Fehler bei der Diagnose vor der Geburt macht oder der Schwangeren Informationen vorenthält, dann ist er für den Mehraufwand, den ein behindertes Kind verursacht, haftbar. Das soll auch so bleiben, Gynäkologen haben wie alle anderen Ärzte für Fehler geradezustehen.

ÖSTERREICH: Es wird kritisiert, dass Ärzte Frauen aus Angst vor Schadenersatzansprüchen eher zur Abtreibung raten ...
Heinisch-Hosek:
Schadenersatzansprüche gibt es nur, wenn der Arzt einen Fehler gemacht hat und eine Behinderung übersehen hat, nicht, wenn die Frau sich bewusst für ein behindertes Kind entscheidet. Darum geht es: Die Frau muss das Recht haben, sich entscheiden zu können.

ÖSTERREICH: Das neue Gleichbehandlungsgesetz?
Heinisch-Hosek:
Hauptsächlich geht es um die betriebsinterne Offenlegung der Frauen- und Männerdurchschnittsgehälter. Leider sollen Arbeitnehmer Strafen zahlen, wenn sie mit Dritten über diese Berichte reden. Aber die habe ich auf ein Viertel der ursprünglich geplanten 1.500 Euro runter verhandelt und will sie ganz weg haben. Am 1. März soll es in Kraft treten.K. Nagele

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