ÖBB-Millionen

Hochegger und Anwälte kassierten ab

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Altlasten aus der Ära Schüssel kosten die Bundesbahnen und den Steuerzahler enorme Summen.

Die ÖBB sichten derzeit alle alten Beraterverträge neu und fördern dabei Erstaunliches zutage. So hat der Lobbyist Peter Hochegger, wegen zahlreicher Millionen-Honorare für fragliche Beratertätigkeit in der Kritik, seit 2002 zumindest vier Mio. Euro von den ÖBB erhalten. Die Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger & Partner wiederum hat aus dem Jahr 2007 einen Rahmenvertrag, der ihnen für zehn Jahre pauschal 4,5 Mio. Euro garantiert, schreibt das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner aktuellen Ausgabe: "Im Extremfall" sogar ohne Gegenleistung.

"Unabhängig vom Leistungsumfang"
Dabei bedeute der Vertrag mit der Anwaltskanzlei aus dem Jahr 2007 bereits einen Vergleich, der den hoch subventionierten ÖBB im Vergleich zum ursprünglichen Vertrag aus dem Jahr 2002 rund zehn Mio. Euro einspare, heißt es in einem Aufsichtsratsprotokoll. Der Vertrag aus 2002 habe nach ÖBB-Schätzungen ein potenzielles Volumen von bis zu 20 Mio. Euro umfasst. Diesen alten Vertrag hat auch der Rechnungshof in seiner Prüfung 2006 heftig kritisiert. Die Honorare lägen "bis zu 79 Prozent über den bisher für Rechtsberatung bezahlten Durchschnittshonoraren". Außerdem seien 25.000 Euro Monatspauschale "unabhängig vom tatsächlichen Leistungsumfang" bezahlt worden.

Anwälte weisen Untätigkeit zurück
Die Rechtsanwaltskanzlei Lansky, Ganzger & Partner weist die Vorwürfe entschieden zurück. Ein auf mehrere Jahre angelegter Rahmenvertrag mit einem garantierten Volumen sei durchaus üblich, heißt es seitens LGP, da für einen großen Klienten wie die ÖBB die entsprechende Infrastruktur in einer Kanzlei erhalten werden müsse. Dass Honorare ohne Gegenleistung verrechnet würden, sei "schlicht und einfach falsch", so Ganzger: "Für jeden Cent Honorar, den LGP erhält, wird selbstverständlich die entsprechende Leistung erbracht."

"Steuerzahler hat kein Verständnis"
ÖVP-Staatssekretär Reinhold Lopatka nimmt die Sache zum Anlass, "überbezahlte Beratungsleistungen bei den ÖBB" anzuprangern. "Jeder Steuerzahler muss 2.500 Euro im Jahr an Zuschuss für die Bundesbahnen aufbringen. Keiner davon wird Verständnis haben, wenn dafür Millionenhonorare ohne Gegenleistung für Promi-Anwälte bezahlt werden", so Lopatka, der wieder "Höchstgrenzen für Beratungsleistungen" in den ÖBB und die Offenlegung laufender Beraterverträge forderte.

Altlasten aus der Ära Schüssel
Ein Sprecher der ÖBB verwies im Gegenzug darauf, dass die Beraterverträge "Altlasten" seien, die von den früheren ÖBB-Chefs Rüdiger vorm Walde (2001-2004) und Martin Huber (2004-2008) abgeschlossen wurden. Die beiden ÖBB-Chefs wurden damit unter ÖVP-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel bestellt, der mit Juniorpartner FPÖ bzw. gegen Ende BZÖ regierte. Der seit Anfang Juni amtierende neue ÖBB-Chef Christian Kern habe eine "genaue Überprüfung" aller alten Verträge angeordnet und will das Ergebnis beizeiten veröffentlichen, betonen die ÖBB.

4 Millionen für Hochegger
Der Rechnungshof hat 2006 kritisiert, dass ein - damals anonym gehaltener - Kommunikationsberater 1,2 Mio. Euro "ohne nachvollziehbaren Nutzen für die ÖBB" erhalten habe. Das war offenbar Hochegger. Er konnte laut Rechnungshof teilweise Verträge selber formulieren, die ÖBB führten keine Erfolgskontrolle durch. Der damals anonymisiert vom Rechnungshof kritisierte Betrag liegt aber nach aktuellem Wissen noch zu niedrig: Hochegger hat offenbar vier Mio. von den ÖBB erhalten.

BZÖ-Chef Josef Bucher fordert nun einmal mehr die Privatisierung der ÖBB. Nur die Schienen sollten im Eigentum der Republik bleiben, der Güter- und Personenverkehr jedoch von privaten Unternehmern betrieben werden.

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