Uni-Reform

Höhe der Studiengebühren für Ausländer variabel

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Die Universitäten sollen künftig die Studiengebühren für Nicht-EU-Bürger selbst festsetzen können.

Das sieht ein vorläufiger Entwurf des Wissenschaftsministeriums für eine Novelle zum Universitätsgesetz (UG) 2002 vor. Bisher waren die Studiengebühren für Nicht-EU-Bürger mit 726,72 Euro gesetzlich fixiert. Weiters sollen die Unis dazu verpflichtet werden, "einen Teil" der Einnahmen aus Studiengebühren "zur Unterstützung sozial bedürftiger Studierender zu verwenden".

In den beiden zwischen SPÖ und ÖVP umstrittensten Punkten - der Mitsprache der Betriebsräte im Uni-Rat und eine einheitliche Hochschullehrer-Kurie - sind im vorliegenden Entwurf keine Änderungen vorgesehen. Wie bisher sollen die Vorsitzenden der Betriebsräte zu allen Sitzungen des Uni-Rats eingeladen und im Rahmen der ihnen nach dem Arbeitsverfassungsgesetz zukommenden Aufgaben angehört werden. Und weiterhin wird zwischen Universitätsprofessoren einerseits und Dozenten bzw. wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern ("Mittelbau") andererseits unterschieden. Angehörige des Mittelbaus sollen aber Leitungsfunktionen übernehmen können, was bisher Uni-Professoren vorbehalten war. Über diese Funktion sollen die "Mittelbauer" auch in die Gruppe der Uni-Professoren in den Senat kommen können.

Vierjährige Globalbudgets
Sonst sieht der Entwurf vierjährige Leistungsvereinbarungen (bisher dreijährig) zwischen Bund und den einzelnen Unis vor, womit die Universitäten auch vierjährige Globalbudgets erhalten. Bachelor-Studien können künftig in Ausnahmefällen auch vier Jahre (bisher drei Jahre fix) dauern. Auch das Lehramts-Studium soll künftig nach der neuen Studienarchitektur gestaltet werden können.

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