Verbände warnen

Homo-Immigranten wären benachteiligt

Teilen

Bedenken gegen geplante Homo-Ehen: Die eingetragene Partnerschaft wird nicht zu einer Gleichstellung mit der Ehe im Fremdenrecht führen.

Ehepartner von Österreichern haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Aufenthaltsberechtigung (Familiennachzug). Ob das auch für Homosexuelle mit eingetragener Partnerschaft gilt, will Innenminister Günther Platter (V) allerdings frühestens bei der Evaluierung des Fremdenrechts im Jahr 2009 klären, wie er am Freitag sagte.

Ab 2009 eingetragene Partnerschaft
Nach den Vorstellungen von Justizministerin Maria Berger (S) sollen Homosexuelle ab Jänner 2009 eine eingetragene Partnerschaft eingehen können, die (mit Ausnahme des Adoptionsrechts) der Ehe nachgebildet wäre. Die Homosexuellen-Verbände haben die Regierung allerdings am Donnerstag aufgefordert, auch für eine Angleichung im Fremden-, Sozial- und Steuerrecht zu sorgen. Andernfalls würden sie auf die eingetragene Partnerschaft verzichten.

Platter: "Das muss man diskutieren"
Beim Familiennachzug eingetragener Partner nach Österreich wird es diese automatische Anpassung allerdings nicht geben, wie Platter klar machte. Er will darüber erst bei der im Lauf des Jahres 2009 geplanten Evaluierung des Fremdenrechts entscheiden. Sollte es entsprechende Vorstellungen geben, werde man sie bei dieser Gelegenheit diskutieren, betonte Platter, schränkte aber gleich ein: "Das heißt nicht, dass es eine sofortige Zustimmung gibt, denn ich möchte schon auch klarstellen, dass wir ein hervorragendes Fremdenrechtspaket haben."

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.