Pensionsreform

Hundstorfer-Pläne von Pröll zurückgewiesen

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Die sanften Reformen gehen dem Finanzministerium nicht weit genug.

Die relativ sanften Reformen im Pensionsbereich im Zuge der Budgetkonsolidierung gehen Finanzminister Josef Pröll (V) nicht weit genug. In der Begutachtungsstellungnahme seines Ressorts zum Entwurf von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) werden sowohl die Pläne bei der Hacklerregelung als auch bei der Invaliditätspension zurückgewiesen und weitgehende Änderungen eingefordert. Auch Hundstorfers Maßnahmen im Behindertenbereich wie (befristete) Abschaffung des besonderen Kündigungsschutzes und Erhöhung der Ausgleichstaxe stoßen auf einigen Widerstand - sowohl beim Verfassungsdienst als auch bei Betroffenen-Organisationen.

Pensionspläne
Am bemerkenswertesten ist jedoch die Stellungnahme des Finanzministeriums zu den Pensionsplänen. Hundstorfer plant ja, bei der Hacklerregelung ab 2014 das Antrittsalter bei Männern schlagartig und bei Frauen stufenweise von derzeit 60 bzw. 55 auf 62 zu erhöhen. Zusätzlich werden Abschläge eingeführt. Allerdings wird die Hacklerreglung quasi zum Dauerrecht.

Hohe Kosten
Das Finanzressort verweist darauf, dass nach Angaben des Sozialministeriums sogar noch im Jahr 2050 Kosten von rund 105 Mio. Euro für die Hacklerregelung anfallen werden. Diese Ausgaben lägen nur geringfügig unter dem Niveau des Jahres 2021 (124 Mio.). Damit widerspreche Hundstorfer einer vom Ministerrat bei der Budgetklausur in Loipersdorf verabschiedeten Prämisse, wonach die ab 2014 vereinbarte Regelung nicht als Dauerrecht verankert werde: "Der Entwurf ist daher in diesem Punkt dementsprechend zu adaptieren", schreiben die Pröll-Beamten.

Bei der Reform der Invaliditätspension setzt der Sozialminister auf Rehabilitation. Künftig muss immer ein Antrag auf Reha eingebracht werden, bevor die Invaliditätspension ins Spiel kommt, was fürs erste sogar mehr Kosten bringen wird, später aber budgetäre Entlastungen nach sich ziehen soll. Zusätzlich wird der maximale Abschlag von 15 auf 12,6 Prozent reduziert. Bei Personen, die zehn der letzten 20 Jahre vor der Pension Schwerarbeit geleistet haben, sinkt er sogar auf neun Prozent.

Pläne werden abgelehnt
Das Finanzministerium lehnt diese Pläne ab. Für das Ressort besteht "die Befürchtung, dass der tatsächliche Eintritt der angeführten Einsparungspotentiale aufgrund des späteren Pensionsantritts mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist, während hingegen die durch die diversen Leistungsverbesserungen und Maßnahmen zur längeren Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit bedingten Kosten mit großer Wahrscheinlichkeit voll zum Tragen kommen". Die kostenverursachenden Teile der Reform hätten daher "zu entfallen", schreiben Prölls Beamte.

Widerstand
Widerstand aus dem Bundeskanzleramt zu Hundstorfers Budgetplänen kommt im Bereich der Behinderten. Konkret geht es um die Erhöhung der Ausgleichstaxe, die von Unternehmen geleistet werden muss, wenn sie nicht im erforderlichen Maß Behinderte einstellen. Die Ausgleichstaxe soll nach der Reform für Dienstgeber mit 100 oder mehr Dienstnehmern um ca. die Hälfte höher sein als für Dienstgeber mit weniger als 100 Arbeitnehmern.

Zumindest die Begründung dafür sorgt im Verfassungsdienst des Kanzleramts für Stirnrunzeln. Es sei zweifelhaft, ob die in den Erläuterungen genannte Erwägung, dass es für Dienstgeber dieser Größenordnung leichter möglich sein sollte, Menschen mit Behinderung einzustellen, ausreiche, um eine um ca. die Hälfte höhere Ausgleichstaxe zu rechtfertigen. Unklar sei ferner, in welchem Zusammenhang die erhöhte Ausgleichstaxe zur Aussetzung des besonderen Kündigungsschutzes stehen soll.

Dass es in den kommenden drei Jahren keinen besonderen Kündigungsschutz für Neueintretende mehr geben soll, wird wiederum von Behindertenorganisationen zurückgewiesen. Die österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation lehnt diesen Plan ebenso entschieden ab wie der Blinden- und Sehbehindertenverband und der Kriegsopfer- und Behindertenverband. Alle drei Organisationen betonen auch, dass die Anhebung der Ausgleichstaxe vollkommen unzureichend sei. Das Sozialministerium hatte beide Maßnahmen auf drei Jahre befristet, um zu sehen, ob sich auf diesem Weg die Zahl der Behinderten in Beschäftigung erhöhen wird. Vor allem der besondere Kündigungsschutz gilt derzeit als Hemmschuh.

Hundstorfer kann Kritik nicht nachvollziehen
Minister Hundstorfer selbst kann die Kritik zum Begutachtungsentwurf für die Hacklerregelung "nicht ganz nachvollziehen". Die Langzeitversichertenregelung sei im Übergangsrecht und laufe dort weiter, außerdem sei bei der Budgetklausur in Loipersdorf kein Datum zur Beendigung der Hacklerregelung vereinbart worden, erklärte Hundstorfer am Donnerstag.

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