Junger Inder

Schubhäftling stirbt nach Hungerstreik

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Der 20-jährige Inder war nach 5 Wochen im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel tot. Laut Exekutive hat sein Tod nichts mit dem Hungerstreik zu tun.

Im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel ist Montagfrüh kurz nach 08.00 Uhr der 20-jährige Inder Gaganpreet Singh K. gestorben. Laut Exekutive ist die Ursache noch unbekannt.

70 bis 80 Personen haben sich am Montagabend zu einer unangemeldeten Kundgebung rund um das Wiener Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel versammelt. Von 18.20 bis 20.00 Uhr protestierte die Gruppe friedlich gegen den Todesfall.

Linke Szene
Die Gruppierung wurde Studentenkreisen und der linken Szene zugeordnet. Die Demonstranten seien zwischen der Ottakringer Straße, der Alser Straße und dem Hernalser Gürtel auf und ab marschiert. Laut Polizei kam es zu keinen Vorfällen. Die Wiener Linien meldeten Fahrtbehinderungen bei den Straßenbahnlinien 43 und 44 bis kurz vor 19.30 Uhr.

5 Wochen Hungerstreik
Gegen den jungen Mann war seit 4. August 2009 die Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und in Vollzug gesetzt worden. Er trat am 7. August 2009 in den Hungerstreik. Bei der täglichen amtsärztlichen Untersuchung wurde noch am Sonntag die Haftfähigkeit durch den Amtsarzt attestiert. Auch am Montag um 06.15 Uhr konnte der Aufsichtsbeamte beim Wecken keine Auffälligkeiten feststellen.

Obduktion folgt
Gegen 07.15 Uhr brach Gaganpreet Singh K. in der Zelle zusammen. Mithäftlinge schlugen Alarm geschlagen. Sofort eingeleitete Reanimationsversuche durch Amtsarzt und Notarzt verliefen erfolglos. Laut Jochen Rausch, dem Vize-Chefarzt des Innenministeriums, besteht derzeit kein offensichtlicher Zusammenhang zwischen Hungerstreik und Todesursache. Die Obduktion steht bevor.

3 Kilogramm zugenommen
Rausch zufolge hatte der Flüchtling zwischenzeitlich sogar wieder Nahrung zu sich genommen und drei Kilo zugelegt. Über seinen Gesundheitszustand gebe es eine lückenlose Aufzeichnung der täglichen Untersuchungen - ohne Auffälligkeiten. Bei den letzten beiden Arztvorführungen habe der Inder bestimmte Untersuchungen verweigert. Seinen Allgemeinzustand, Puls, Blutdruck, Temperatur und Gewicht habe er aber auch da kontrollieren lassen.

Asylantrag abgewiesen
Gaganpreet Singh K. war 2006 illegal eingereist und hatte um Asyl angesucht. Das Gesuch war heuer rechtskräftig abgelehnt worden, der Bescheid war mit der Ausweisung verbunden. Der 20-Jährige tauchte unter. Aufgegriffen wurde er am 3. August in Floridsdorf, wo er an einem Verkehrsunfall beteiligt war. Ein Tag später wurde die Schubhaft über ihn verhängt.

Für Fekter "sehr bedauerlich"
ÖVP-Innenministerin Maria Fekter hat den Tod des indischen Schubhäftlings am Rande der Regierungsklausur in Salzburg bedauert. Gleichzeitig teilte sie mit, dass nun eine Obduktion die genaue Todesursache klären müsse. Auch sei der Menschenrechtsbeirat bereits informiert.

Zwangsernährung in Ö nicht erlaubt
Zwangsernährung sei nicht angeordnet worden, da diese in Österreich nicht erlaubt sei, so die Ministerin. Sie verwies aber ebenfalls auf die ständige ärztliche Überprüfung des Gesundheitszustandes des Mannes. Hungerstreiks in Schubhaft sind keine Ausnahme. Laut Fekter verweigert ein Drittel der Schubhäftlinge derzeit die Nahrungsaufnahme. Nach einem gewissen Gewichtsverlust würden die Personen entlassen, das wüssten viele, sagte die Innenministerin.

An eine Verschiebung des Fremdenrechtspakets bei der Regierungsklausur ist offenbar nicht gedacht. Die angedachten Maßnahmen beträfen in keiner Weise den Punkt Nahrungsverweigerung in der Schubhaft, betonte Fekter.

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