Geld verzockt

Interview mit Staatsschulden-Chefin

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Die Chefin des ÖBFA stellt sich den Vorwürfen.

ÖSTERREICH: Stimmen die Rechnungshof-Angaben, wonach die ÖBFA durch „Asset Backed Securities“ bislang 380 Mio Euro Verluste schrieb?
Martha Oberndorfer: Insgesamt wurde durch die Kassenveranlagungen des Bundes ein Gesamtertrag von EUR 685 Mio erzielt. Unter Berücksichtigung der Risikoposition in Höhe von ca. EUR 380 Mio verbleibt in Summe ein positives Resultat von mehr als EUR 300 Mio.

ÖSTERREICH: In welche Wertanlagen wurden die verbleibenden 237 Mio. investiert, wie teuer käme ein Komplettausstieg?
Oberndorfer: Buchhalterische Verluste entstehen im Haushaltswesen erst dann, wenn Verluste realisiert werden. Es wurden keine Verluste realisiert. Die Rechnungslegungsvorschriften für öffentliche Haushalte differieren von jenen für Unternehmen.

ÖSTERREICH: Finanzminister Pröll hat in einer Anfragebeantwortung vom Februar über die „sehr konservative“ Veranlagungsstrategie der ÖBFA gesprochen. Wurde er von der ÖBFA nicht über die Tätigkeiten im Jahr 2007 informiert?
Oberndorfer: Die Veranlagungsstrategie der ÖBFA ist sehr konservativ, weil nur in beste Bonitäten investiert werden darf.
Die gegenständlichen Investments hatten zum Zeitpunkt des Kaufs das bestmögliche Rating von Standard and Poor's und Moody's. Nach Ausbruch der Krise kamen viele Marktteilnehmer zu dem Schluss, dass es nicht mehr genügt, sich auf die Ratingagenturen, deren Kernaufgabe die Beurteilung der Bonität ist, zu verlassen. herrschte am Markt eher die Meinung vor, dass es besonders sicher wäre, sich nicht auf hausinterne Analysen zu stützen, sondern sich bewusst der Expertise externer Agenturen zu bedienen. Noch im Herbst 2007 wurden seitens ÖBFA umgehend Maßnahmen zur Gegensteuerung gesetzt und keine weiteren Investments der betreffenden Kategorie mehr getätigt. Nach meinem Eintritt als Geschäftsführerin im Februar 2008 habe ich mich persönlich dafür eingesetzt, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes zügig umgesetzt werden. Auch der Rechnungshofbericht hebt die Maßnahmen, die gesetzt wurden, positiv hervor.

ÖSTERREICH: Die ÖBFA unterliegt der dreimonatigen Berichtspflicht an den Finanzminister. Kommen Sie dieser regelmäßig nach?
Oberndorfer: Selbstverständlich werden die Berichtspflichten erfüllt, diese sind auch gesetzlich im Bundesfinanzierungsgesetz niedergelegt.

ÖSTERREICH: Können Sie ausschließen, dass weitere, nicht im RH-Bericht genannte Summen in Risiko-Papiere veranlagt wurden?
Oberndorfer: Ich kann bestätigen, dass abgesehen von den im RH-Bericht genannten Altpositionen aus dem Jahr 2007 keine weiteren ähnlichen Positionen bestehen. Fest steht aber, dass das Risiko bei jeglichen Finanzmarkttransaktionen nicht gänzlich eliminiert werden kann. Auch täglich fällige Bankeinlagen bergen das Kreditrisiko der Bank. Die Alternative, Risiko total auszuschließen, wäre flüssige Mittel unverzinst zu belassen.

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