Geldstrafen

Justizministerium kassierte 39 Mio. ein

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Richter verhängen jetzt mehr Geldstrafen verhängen als Haftstrafen.

Rund 39 Millionen Euro an Geldstrafen aus Gerichtsverfahren hat das österreichische Justizministerium im Vorjahr eingenommen. Die Tendenz ist laut einem Beamten des Ministeriums "leicht steigend". Offenbar würden die Richter jetzt mehr Geldstrafen verhängen, denn Haftstrafen sind für die Justiz sehr kostenintensiv. Vor zehn Jahren wurden "nur" 16 Mio. Euro an Geldstrafen kassiert - weniger als die Hälfte der Summe aus 2009.

Budget
Die Justiz hat, was das Budget betrifft, einen Eigendeckungsgrad von 75 Prozent. Die Einnahmen aus Geldstrafen machen allerdings nur knapp fünf Prozent der Gesamteinnahmen des Justizressorts aus, die sich laut Bundesvoranschlag auf 792,6 Mio. Euro belaufen. Die größte Einnahmequelle sind laut Ministeriums-Sprecherin Katharina Swoboda die Gerichtsgebühren, die beispielsweise aus Zivilprozessen, Exekutionen und Grundbucheintragungen stammen. Im Strafvollzug sind die Ausgaben enorm, im Jahr fallen 338 Mio. Euro an. Jeder der insgesamt 8.700 in Österreich Inhaftierten kostet am Tag immerhin rund 80 Euro.

Kartellstrafen
Positiv ausgewirkt haben sich für die Justiz die Einnahmen aus Kartellstrafen gegen Aufzugfirmen in der Höhe von 20,4 Mio. Euro im Jahr 2009 und von rund 50 Mio. Euro im Jahr 2008, wie Swoboda der APA mitteilte. Diese Zahlen verfälschten allerdings das Einnahmenbild, denn ziehe man die Kartellstrafen ab, würden sich im Jahresschnitt rund 19 Mio. Euro an Geldstrafen ergeben.

Kaum verändert haben sich die Einnahmen aus Geldbußen im Rahmen einer Diversion (auf die Durchführung eines förmlichen gerichtlichen Strafverfahrens wird verzichtet, Anm.), sie haben sich jährlich auf rund neun Mio. Euro eingependelt. Im Jahr 2001 betrugen sie noch zehn Mio. Euro. In Salzburg sind die Einnahmen aus Diversionen in den vergangenen fünf Jahren gestiegen. Das Landesgericht nahm im Vorjahr 40.000 Euro ein, 2005 waren es 12.000 Euro. Das Bezirksgericht Salzburg lukrierte 163.000 Euro, vor fünf Jahren wurden "nur" 92.000 Euro eingehoben.

Gestiegen sind am Salzburger Landesgericht auch die Einnahmen aus Geldstrafen nach Verurteilungen: Im Vorjahr wurden 283.000 Euro eingehoben (2005: 257.000 Euro), am Bezirksgericht 340.000 Euro (2005: 309.000 Euro). Allerdings hätte es aufgrund der Strafprozessreform 2008 mehrfache gesetzliche Änderungen gegeben. Der Mindesttagessatz sei im Vorjahr von zwei auf vier Euro und der Höchsttagessatz von 500 auf 5.000 Euro erhöht worden, räumte die Mediensprecherin des Landesgerichts, Elisabeth Schmidbauer, ein. Aus den Einnahmen könne man nicht direkt den Schluss ziehen, dass mehr Geldstrafen verhängt worden seien. Damit stimmt sie nicht mit der Ansicht eines Experten aus dem Justizministerium überein, der meinte, die Richter würden auch aus budgetären Gründen vermehrt Geldstrafen verhängen.

Was die Justiz an Geldstrafen einnimmt, fließt in das Bundesbudget. Aber all das, was über dem jährlich ausverhandelten Bundesvoranschlag hinaus "verdient" wird, darf die Justiz auch mehr ausgeben. Die Mehreinnahmen aus 2009 dienten als Rücklagen "für schlechtere Zeiten", hieß es aus der Budgetabteilung.

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