Justiz ermittelte

Kärntner Beamter sang doch keine Nazi-Lieder

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Der Landesbediensteten stand unter dem Verdacht der Wiederbetätigung.

Ein hochrangiger Kärntner Landesbediensteter ist nun von dem im Sommer dieses Jahres erhobenen Vorwurf des Verdachts der Wiederbetätigung befreit worden. Wie Landesrat Christian Ragger (FPK) am Donnerstag bekanntgab, hat die Justiz die Ermittlungen gegen den Mann eingestellt. Ihm war von einem Personalvertreter vorgeworfen worden, bei einer Geburtstagsfeier einer Kollegin Nazi-Lieder gesungen zu haben.

Er sei stets von der Unschuld des Bediensteten überzeugt gewesen, sagte Ragger. Nun dränge er darauf, dass gegen den Personalvertreter entsprechende rechtliche Schritte ergriffen würden. Das Opfer bekäme von ihm als politischem Referenten "jede Unterstützung". Die Justiz habe insgesamt 15 Zeugen einvernommen, von denen kein einziger die Vorwürfe bestätigt hätte, so Ragger.

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