Wien

Karl-Heinz Grasser
 drohen 5 Jahre Haft

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Ex-Minister weist Vorwürfe zurück: Finanz wirft KHG 
Steuer-Betrug von 4,95 Millionen vor.

Bisher litt „nur“ der Ruf des früheren Finanzministers – doch jetzt könnte es für Karl-Heinz Grasser wirklich dick kommen.

Wie ÖSTERREICH berichtete, erhebt die Finanzstrafbehörde in ihrem Abschlussbericht an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft schwere Vorwürfe gegen KHG: Es gehe um gewerbsmäßige Steuerhinterziehung von 4,95 Millionen Euro.

Abschlussbericht der 
Finanz belastet KHG
Damit droht Grasser nicht nur eine Strafzahlung in Höhe von bis zu 14,85 Millionen Euro. Laut dem WKSta-Sprecher Erich Mayer könnte das Gericht zudem eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen – wenn es zu einem Schuldspruch nach einer Anklage kommt.

Genau das – nämlich eine Anklage wegen Steuerhinterziehung – hält auch Grassers Anwalt Manfred Ainedter für möglich. Der Starjurist verteidigte seinen Mandanten: Grasser habe sich bei Gestaltung seiner Briefkastenfirmen auf seinen Steuerberater Peter Haunold verlassen.

Steuer-Anklage gegen KHG noch heuer?
Wie geht es weiter? Nachdem der für ihn so verheerende Bericht bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingelangt ist, wollen die Ermittler auch Unterlagen sichten, die bei Haunold beschlagnahmt wurden. Da der Steuerberater aber dagegen Einspruch erhoben hat, muss der Staatsanwalt jetzt warten, bis das Oberlandesgericht die Papiere freigibt – oder eben nicht.

WKSta-Sprecher Mayer wollte gegenüber ÖSTERREICH nicht spekulieren, bis wann es zu einer Anklage kommen könnte. Insider gehen aber davon aus, dass das noch heuer der Fall sein könnte.

Grasser selbst war für ÖSTERREICH nicht erreichbar. Er hat die Vorwürfe stets bestritten, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Grasser-Anwalt: "Eine Anklage 
ist möglich"

ÖSTERREICH: Der Bericht der Finanz zum Steuerfall ist da. Was sagen Sie dazu?
Manfred Ainedter: Der Bericht wurde bereits meiner Kanzlei übermittelt. Es handelt sich um ein sehr umfangreiches Papier, zu dem wir Stellung nehmen werden, wenn ich nächste Woche von meinem Urlaub zurück bin.

ÖSTERREICH: Aber es bleibt dabei: Ihr Mandant streitet den Vorwurf der Steuerhinterziehung ab?
Ainedter:
Natürlich. Er hat auch immer gesagt, dass er die Steuerkonstruktion ausschließlich auf Anraten seines Steuerberaters gewählt hat. Also keine Steuerhinterziehung.

ÖSTERREICH: Rechnen Sie mit einer Anklage?
Ainedter: Wir werden natürlich alles tun, um diese Vorwürfe zu widerlegen. Angesichts dieses Berichts kann aber es natürlich sein, dass es zu einer Anklage kommt.

5 Fragen zur Steuercausa Grasser

1. Wie lautet der Vorwurf?
Die Finanz wirft KHG vor, 4,95 Millionen Euro über Briefkastenfirmen am Fiskus vorbeigeleitet zu haben. Dabei soll es sich um Einkünfte aus Grassers Tätigkeit für mehrere Meinl-Gesellschaften handeln.

2. Bedeutet das schon eine Anklage?
Noch nicht. Der Vorwurf wird im Abschlussbericht der Finanz erhoben. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft will noch beschlagnahmte Unterlagen von Grassers Steuerberater sichten. Ob sie das darf, entscheidet ein Gericht. Ist dies geschehen, entscheidet der Staatsanwalt über eine Anklage.

3. Was droht Grasser?
Bei gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung eine Strafzahlung bis zur dreifachen Schadensumme – konkret also bis zu 14,85 Millionen. Dazu könnte eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren kommen.

4. Und andere Verfahren?
Gegen Grasser wird auch in der Buwog-Causa ermittelt. Hier fehlen Unterlagen aus Liechtenstein für eine Entscheidung.

5. Wäre Grasser der erste Finanzminister, der Steuern hinterzogen hat?
Nein. Hannes Androsch wurde in den 80ern wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

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