Asylpolitik

Kein Abschiebestopp nach Griechenland

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Das Innenministerium will aber häufiger "Griechenland-Fälle" übernehmen.

Österreich wird dem Ersuchen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bezüglich eines allgemeinen Abschiebestopps nach Griechenland nicht nachkommen. Allerdings wird man bei einer größeren Anzahl an Verfahren vom "Selbsteintrittsrecht" Gebrauch machen, das heißt, einen Asylantrag in Österreich behandeln, auch wenn gemäß dem internationalen "Dublin II"-Abkommen Athen zuständig wäre. Die entsprechende Entscheidung werde auch an den EGMR kommuniziert, erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Rudolf Gollia, Dienstagabend.

Unwürdige Bedingungen in Griechenland
Die Debatte geht schon seit Monaten, da Griechenland Flüchtlingen keine angemessenen Bedingungen für ein Asylverfahren bietet. Der Verfassungsgerichtshof hatte daher Ende Oktober die Überstellung einer Asylwerberin nach Griechenland als verfassungswidrig aufgehoben und eingefordert, dass vor der Überstellung besonders schutzwürdiger Personen die österreichischen Behörden bei den griechischen Kollegen eine individuelle Betreuungs-Zusage für die betroffenen Asylwerber einholen müssen.

VfGH-Urteil wird weiter umgesetzt

Diese Vorgaben werden seither und auch in Zukunft umgesetzt, beteuert man im Innenressort. Zusätzlich wird eben öfter ein Verfahren von Personen übernommen, die über Griechenland in den "Dublin-Raum" eingereist und in Österreich gestrandet sind. Dies unternehme man auch in Hinblick darauf, dass man sich so langjährige Verfahren ersparen wolle, erläuterte Gollia. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte angekündigt, dass er bei vielen Griechenland-Fällen aufschiebende Wirkung zuerkennen wolle.

Innenministerium sieht EU-Kommission am Zug

In der Pflicht sieht das Innenministerium die Europäische Kommission. Diese müsse gemeinsam mit Griechenland und auch anderen Staaten dafür sorgen, dass die Versorgung von Asylwerbern auf europäischem Standard sei. Österreich bringe sich in diesem Prozess gerne mit seinem Knowhow ein, erklärte der Ministeriumssprecher.

EGMR: "Rückführungen nach Griechenland unterlassen"

Vorgestellt hätte sich der EGMR eigentlich etwas anderes. In einem Schreiben von Anfang November hatte der Gerichtshof angeregt, Rückführungen von Asylwerbern nach Griechenland zwischenzeitlich zu unterlassen, "wenn die Asylwerber vorbringen, dass die Rückführung sie in ihrem von der Konvention garantierten Menschenrecht verletzen würde". Der selbe Brief erging auch an diverse andere Regierungen. Großbritannien, Belgien und Niederlande haben inzwischen Abschiebungen nach Griechenland ausgesetzt.
 

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