Bildungsreform

Kein Sitzenbleiben in ersten drei Jahren

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Informationssystem statt der Leistungsbeurteilung in Form von Noten.

Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) will im Zuge der Bildungsreform in den ersten drei Volksschulklassen das Sitzenbleiben nur auf freiwilliger Basis zulassen. Die Ziffernnoten sollen durch schriftliche Semester- bzw. Jahresinformationen ersetzt werden, sieht ein der ÖVP übermittelter Gesetzesentwurf vor. Eltern können aber weiter eine herkömmliche Beurteilung verlangen.

Einheitliche Leistungsbeurteilung
Diese Regelung würde die mehr als 2.000 Schulversuche zur alternativen Leistungsbeurteilung vereinheitlichen, ausweiten und ins Regelschulwesen überführen. Bis zur dritten Klasse der Volksschule soll damit "ein umfassendes Informationssystem an die Stelle der Leistungsbeurteilung in Form von Noten treten", heißt es in den der APA vorliegenden Erläuterungen. Bei vielen der derzeitigen Schulversuche sind alternative Leistungsbeurteilungen nur in der ersten oder in den ersten beiden Klassen vorgesehen.

Bewertungsgespräch
Laut Entwurf würden die Eltern künftig jeweils am Ende des Semesters eine schriftliche Information über den Leistungsstand der Kinder bekommen. Dem hat ein "Bewertungsgespräch" zwischen Lehrer, Eltern und Schüler vorherzugehen. Wer ohne Ziffernnote nicht auskommt, kann aber eine solche beantragen: Die Eltern haben die Möglichkeit eine Leistungsbeurteilung in der herkömmlichen Form zu verlangen.

Sitzenbleiben in Ausnahmefällen
Dieses System bringe es mit sich, "dass Kinder der ersten bis zur dritten Schulstufe jedenfalls zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe, also bis in die vierte Klasse, berechtigt sind". Sitzenbleiben soll es nur in Ausnahmefällen geben - nämlich in Form des freiwilligen Wiederholens einer Schulstufe. Dies sei aber "im Hinblick auf das Ziel der österreichischen Schule, nämlich die Kinder und Jugendlichen in kürzest möglicher Zeit zu höchstmöglicher Bildung hinzuführen, äußerst restriktiv zu handhaben". Das gilt auch für jene Schüler, für die die Eltern Ziffernnoten beantragen - auch sie dürfen trotz "Nicht Genügend" bis in die vierte Klasse aufsteigen. Derzeit fallen jedes Jahr rund 1.600 Kinder an den Volksschulen durch - das sind etwa 0,5 Prozent.

Fördermaßnahmen
Weiters würde der Reformvorschlag die Eltern verpflichten, im Zuge der Schülereinschreibung in die Volksschule alle Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse aus dem Kindergarten vorzulegen. So sollen umgehend Fördermaßnahmen veranlasst werden können. Die 2006 um vier Monate an den Jahresanfang vorverlegte Frist für die Schuleinschreibung, um den Sprachstand der Kinder an den Schulen festzustellen, könnte so wieder nach hinten verlegt werden und einen Monat vor den Sommerferien enden.

Änderungen an Ganztagsschulen
Änderungen soll es auch an ganztägigen Schulformen geben: Dort soll das Mittagessen nicht mehr verpflichtend sein. Wer eine Ganztagsschule besucht, soll also nicht unbedingt dort auch essen müssen. Außerdem soll der Besuch einer verschränkten ganztägigen Schule nun auch als Grund gelten, den Schulsprengel ohne Zustimmung des Schulerhalters wechseln zu dürfen.

Außerdem werden die Bundesanstalten für Kindergartenpädagogik (BAKIP) bzw. Sozialpädagogik (BASOP) nun auch offiziell den berufsbildenden höheren Schulen (BHS) eingegliedert.
 

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