Oberlandesgericht

Keine FPÖ-Rente für Gaugg

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Das Oberlandesgericht gab der Berufung der FPÖ statt. Jetzt muss Gaugg an die FPÖ, Riess-Passer und Schweitzer 150.000 Euro zahlen.

Der frühere FPÖ-Sozialsprecher und Vize-Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt Reinhart Gaugg ist mit dem Versuch, eine ihm angeblich zugesagte "Rente" der FPÖ einzuklagen, gescheitert. Das Oberlandesgericht Wien gab der Berufung der FPÖ vollinhaltlich statt. Das OLG hob das erstinstanzliche Urteil auf, mit dem Gaugg 353.000 Euro zugesprochen worden waren.

Er hat nun angekündigt, vor den OGH zu gehen.

Katastrophe für Gaugg
Statt des erhofften Geldsegens steht Gaugg - heute 54 Jahre alt und als Fremdenführer tätig - jetzt vor dem finanziellen Ruin. Er muss insgesamt rund 150.000 Euro an die FPÖ, Ex-Parteichefin Susanne Riess-Passer und den Ex-FPÖ-Generalsekretär Karl Schweitzer - die sich als Nebenintervenienten dem Verfahren angeschlossen hatten - überweisen.

Blaue Seilschaft
Gaugg hatte behauptet, die FPÖ habe ihm im Jahr 2002 eine "Rente" von monatlich 10.000 Euro zugesagt, wenn er auf seine PVA-Funktion und sein Abgeordnetenmandat verzichtet. Die Freiheitlichen wünschten seinen Abgang, weil er betrunken in eine Alkohol-Kontrolle getappt war. Die FPÖ und Ex-Parteichefin Susanne Riess-Passer bestritten die Zusage zwar. Interessanterweise überwies die Partei trotzdem bis Anfang 2004 115.000 Euro an Gaugg.

Sein Problem war im Ende: eine schriftliche "Renten"-Vereinbarung gab es nicht.

Gang zum OGH
Nach dem katastrophalen OLG-Urteil will sich Gaugg jetzt an den Obersten Gerichtshof wenden. Sonst bleibt ihm nur die Möglichkeit der außerordentlichen Revision. Diese ist aber im Allgemeinen nicht sehr erfolgreich.

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