Weltkindertag

Kinderrechte: Bekenntnisse ohne Folgen

Teilen

Die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung lässt auf sich warten.

Pünktlich zum Weltkindertag am Samstag ist wieder eine Debatte um die Verankerung der Kinderrechte in der österreichischen Verfassung ausgebrochen. Jeder will sie, scheint es, und doch kam sie bisher nicht zustande. SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin Angela Lueger nannte im Vorfeld des Welttags der Kinder nun einen neuen Zeithorizont: Sie sei "zuversichtlich", dass man bis zum Frühling 2011 die erforderliche Zweidrittelmehrheit zusammenbringen könnte, erklärte sie per Aussendung. Die ÖVP signalisierte ebenfalls Tatendrang, und das BZÖ verwies einmal mehr auf seine Bereitschaft, mitzustimmen. Die Grünen möchten weiterhin eine Enquete.

1989: Internationale Kinderrechtskonvention beschlossen
Am 20. November 1989 beschloss die UN die internationale Kinderrechtskonvention, die erstmals rechtsverbindlichen Charakter hatte. Die Konvention ist in Österreich zwar längst ratifiziert, steht jedoch nicht in Verfassungsrang, was eine tatsächliche Durchsetzung von Kinderrechten schwierig gestaltet. Durch die Verankerung in der Verfassung würden Kinderrechte künftig einklagbar.

Regierungsentwurf liegt im Verfassungsausschuss

Im Vorjahr war dieses Vorhaben gescheitert - einerseits an inhaltlichen Differenzen, andererseits an der damaligen Oppositionsblockade von Zwei-Drittel-Materien. Nach der Diskussion rund um Abschiebungen von Kindern zeichnet sich ein neuer Anlauf ab: Ein entsprechender Entwurf der Regierungsparteien liegt nach wie vor im Verfassungsausschuss. SPÖ und ÖVP sind jedoch, weil es sich um eine Verfassungsmaterie handelt, auf die Stimmen mindestens einer Oppositionspartei angewiesen.

Regierung appelliert an Opposition

Hier hat das BZÖ, das sich derzeit den Regierungsparteien für eine "Sachkoalition" andient, mittlerweile bereits eine Zustimmung in Aussicht gestellt. Nichtsdestotrotz appelierten SPÖ und ÖVP anlässlich des Kinderrechtstags wieder an die Opposition: "Es wird Zeit, bei diesem wichtigen Thema endlich zu einem Ergebnis zu kommen" so Lugar. BZÖ-Generalsekretär Christian Ebner hingegen konnte da nur ätzen, die Regierung "raunzt lieber, statt Taten zu setzen".

Marek: "Entwurf kein Grund zu Stolz"

Auch der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer (ÖVP) lud die Opposition ein, "im Verfassungsausschuss rasch über eine Einführung zu diskutieren". Und Noch-Familienstaatssekretärin Christine Marek meinte zwar einmal mehr, dass der vorliegende Gesetzesentwurf zwar ein "Kompromiss" sei, aber doch auch ein Grund zu Stolz.

Grüne wollen Enquete beantragen

Das sehen die Grünen nicht so, sie fordern vielmehr noch eine umfassende parlamentarische Behandlung des Themas. Die Grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig kündigte denn auch einen Antrag auf eine parlamentarische Enquete an, den sie kommende Woche im Hauptausschuss des Nationalrats einbringen werde. Die Grünen stoßen sich unter anderem am Gesetzesvorbehalt im Entwurf, mit dem etwa straf- oder fremdenrechtliche Maßnahmen einzelne Rechte eines Kindes beschränken könnten.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.