"Liebe ist der Weg"

Klage gegen Strache wegen Pop-Song

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Landesgericht hat eine Anfrage zur Auslieferung des FPÖ-Chefs eingebracht.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat an den Nationalrat eine Anfrage zur Auslieferung von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gestellt. Grund ist eine Privatanklage wegen des Verdachtes der Urheberrechtsverletzung. Strache ist der Zweitangeklagte - neben dem Erstangeklagten John Otti. Stein des Anstoßes ist der FP-Song "Liebe ist der Weg", laut Anklage eine bearbeitete Version des Liedes "Run".

"Run" von John Otti
Laut der Privatanklage heißt es, Strache habe es als Bundesparteiobmann "vorsätzlich unterlassen", zu verhindern, dass der von der FPÖ beauftragte John Otti eine "von ihm umgetextete und somit bearbeitete Version des urheberrechtlich geschützten Liedes 'Run'", mehrmals öffentlich, v.a. im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen, zur Aufführung gebracht hat. Strache sei vom Privatkläger - der Universal Music Publishing GmbH - zuvor dazu aufgefordert worden, dafür zu sorgen, dass der Wahlkampf-Schlager nicht mehr gespielt wird.

Universal klagt
Der Song "Run" wurde von Gary Lightbody, Frontmann der nordirisch-schottischen Rock-Gruppe Snow Patrol, und einigen seiner Musiker-Kollegen geschrieben. Die Verwertungsrechte an dem Stück - "insbesondere das Bearbeitungsrecht" - hält laut Anklage Universal. Gegenstand der Anklage ist auch die Verbreitung von Videos mit dem bearbeiteten Lied sowie der auf der FPÖ-Homepage abrufbare MP3-Download des FPÖ-Wahlkampfsongs.

Die von der FPÖ stets für Parteiveranstaltungen gebuchte "John Otti Band" hatte den Wahlkampf-Song im August des Vorjahres - im Zuge des Nationalratswahlkampfes - erstmals präsentiert. "Sein Herz schlägt rot-weiß-rot - oh tut das gut", so eine der Textzeilen.

   Der Nationalrat wird sich laut Plenar-Tagesordnung am Schluss seiner Sitzung am Mittwoch kommender Woche mit der Anfrage des Landesgerichts auseinandersetzen

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