Gesetzesentwurf

Koalitions-Streit um Homo-Ehe

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Uneinig zeigt man sich darüber, ob es einen Festakt am Standesamt geben wird.

Die SPÖ stimmt dem Entwurf des Justizministeriums für die eingetragene Partnerschaft homosexueller Paare in seiner derzeitigen Form noch nicht zu. Das erklärte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) am Samstag. Die Frauenministerin zeigte sich verwundert, dass der Entwurf in dieser Form überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt sei, denn es gebe noch offene Punkte. Einer davon ist die Möglichkeit eines Festakts am Standesamt über Umwege.

Standesamt
Im Entwurf von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) bleibt das Standesamt den gleichgeschlechtlichen Paaren - zum Ärger der Interessensvertreter - verwehrt, die Eintragung soll auf den Bezirkshauptmannschaften bzw. in den Städten am Magistrat geschehen. Heinisch-Hosek hat jedoch einen Kompromissvorschlag gemacht, wonach Bürgermeister mit einem Antrag bei Landeshauptmann doch noch eine "schöne Zeremonie" am Standesamt ermöglichen sollen können. Das sei auch für die Vertreter der Betroffenen etwas, "womit sie leben können", sagte Heinisch-Hosek, bestritt aber nicht, dass auch dadurch keine völlige Gleichstellung gegeben sei. Mehr sei mit dem Koalitionspartner ÖVP derzeit allerdings nicht drinnen. Sie stellte aber Nachbesserungen in Aussicht.

Zeitplan
Am Zeitplan - Beschluss im Ministerrat am 17. November - hält die Ministerin aber fest. Die nächsten Tage will sie für Gespräche mit der Volkspartei nutzen. Heinisch-Hosek bemängelte auch, dass Bandion-Ortner einen Entwurf nur für den Justizbereich und kein Gesamtpakte erarbeitet habe. Daher sei "das letzte Wort noch nicht gesprochen", so die Frauenministerin.

Die Änderungen im Entwurf betreffen zahlreiche Gesetze, im Sozialbereich etwa das Allgemeine und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz oder das Verbrechensopfergesetz. Im Innenressort werden alle Gesetze überprüft vom Passgesetz über Fremden- bis hin zu den Asylgesetzen. Wo es tatsächlich Änderungsbedarf gibt, wisse man derzeit noch nicht, hieß es.

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