ÖVP stellt Bedingung

Kommt 13. Familienbeihilfe noch vor der Wahl?

Teilen

Nachdem die SPÖ zugestimmt hat, kommt die ÖVP mit neuen Bedingungen daher. Sie will gleich ein ganzes Familienpaket schnüren.

Die Geschichte zur doppelten Auszahlung der Familienbeihilfe im September ist zwar noch jung, hat aber schon zahlreiche Kapitel. Ob sie nun kommt oder nicht und das vor der Nationalratswahl oder danach, ist offen. Bisher lässt sich nur sagen, die ÖVP steht auf der Bremse.

Zunächst hatte ÖVP-Chef Wilhelm Molterer die Auszahlung einer 13. Familienbeihilfe zur Koalitionsbedingung gemacht und selbige auf die Wahlplakate drucken lassen. Es folgte ein Schachzug von SPÖ-Chef Werner Faymann, der den Vorstoß lobend aufgriff und sich für einen sofortigen Beschluss der 13. Familienbeihilfe noch vor den Wahlen aussprach.

Daraufhin hieß es aus der Volkspartei, so schnell gehe das nicht. Ein gutes Gesetz brauche seine Zeit, daher könne man es erst nach den Nationalratswahlen beschließen. Antwort der Sozialdemokraten war die Vorlage eines Parlaments-Fahrplans, wonach sich der Beschluss sehr wohl noch davor ausgeht.

Also befand Molterer, man könne durchaus auch vor der Wahl die doppelte Familienbeihilfe für September beschließen, allerdings seien noch "zusätzliche Punkte daran zu knüpfen". Welche das sein sollen, sagte er nicht. Spätestens jetzt konnte sich der Beobachter nicht mehr des Eindrucks verwehren, die ÖVP wolle sich das Thema für den Wahlkampf aufbehalten.

Mittwochfrüh nannte der Zweite Nationalratspräsident Michael Spindelegger dann die "daran zu knüpfenden Punkte": das verpflichtende Gratis-Kindergartenjahr und das Familiensplitting. Das Ganze sollte als "Familienpaket" beschlossen werden. Gegen das kostenlose Kindergartenjahr für 5-Jährige hat die SPÖ schon lange nichts. Der Unterschied: Die Roten nennen es "vorschulisches Bildungsjahr" und wollen es ganztags gratis anbieten.

Das Kindergartenjahr könnte aber trotzdem der Grund für ein Scheitern der 13. Familienbeihilfe noch vor den Wahlen sein. Die Länder sind zuständig, der Bund muss mit ihnen reden und einen finanziellen Ausgleich anbieten.

Fortsetzung folgt ...

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.