32 Mio. Euro übrig

Kühlschrankpickerl soll Budget aufpeppen

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Die verbliebenen Mittel der Zwangsabgabe sollen Budgetlöcher stopfen.

Beim Kauf eines Eisschranks musste zwischen 1993 und 2005 eine Zwangsabgabe entrichtet werden, das sogenannte Kühlschrankpickerl. In diesen Jahren kamen insgesamt 50 Mio. Euro zusammen, die von einer gemeinnützigen Stiftung verwaltet werden. Bei der Entsorgung des Geräts konnten sich Konsumenten das Geld wieder zurückholen, was aber nur wenige taten. Noch immer sind 32 Mio. Euro im Topf - Geld, mit dem jetzt Löcher in der Staatskasse gestopft werden sollen.

Stiftung enteignet

Die Regierung hat nämlich im Budgetbegleitgesetz beschlossen, die Stiftung zu enteignen. Für Thomas Faast, Geschäftsführer des zuständigen Umweltforum Haushalt (UFH), ist dies eine "vollkommene Anlassgesetzgebung".

Seit 2005 hat das UFH die Aufgabe, die Kühlschrankmillionen an die Konsumenten zurückzuführen. Jetzt müssen nämlich die Hersteller für die Entsorgung und Verwertung alter Eisschränke aufkommen. "Allein seit 2005 haben wir 800.000 Anträge zur Rückerstattung der Pickerlgelder bearbeitet. 10 Mio. Euro wurden ausbezahlt", sagte Faast.

Tauschprämien
Viele Leute haben ihre Pickerln aber nicht mehr gefunden. Daher, so Faast, haben UFH und Umweltministerium Prämien für den Tausch von energiefressenden in sparsame Geräte eingeführt. Von Ende 2009 bis vergangenen Montag seien rund 9 Mio. Euro ausgeschüttet worden.

Verbliebene Mittel gehen an drei Ministerien
Das UFH würde die "Trennungsprämienaktion" gerne ausweiten, allerdings fällt die Stiftung, in der die Gelder liegen, nun dem Sparkurs der Regierung zum Opfer. Die verbliebenen Millionen sollen zwischen Umwelt-, Wirtschafts- und Justizministerium aufgeteilt werden, empört sich Faast: "Wir sehen das als Enteignung der Konsumenten, weil das Geld nicht für die Umwelt verwendet wird."

Auslösung angeblich von AK initiiert
Dem Vernehmen nach wurde die Auflösung der Stiftung von der Arbeiterkammer (AK) initiiert, die schon vor einigen Jahren wegen der Kühlschrankpickerln vor Gericht gezogen ist. Laut Faast wollte die AK damals, dass das UFH auch die Zinsen aus den veranlagten Geldern an die Kunden refundiert, hat aber den Prozess verloren.

Auf einen Gang vor Gericht will das UFH jetzt verzichten. "Wir wollen eine politische Lösung und glauben, dass da einfach ein Fehler passiert ist", meinte Faast.

Die Gesetzesänderung ist in seinen Augen jedenfalls "klar verfassungswidrig". Das habe auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer in einem Gutachten bestätigt.

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