Zwei Jahre Haft für Hochegger

Lobbyist in Handschellen vor Gericht

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Showdown in der Telekom-Affäre. Peter Hochegger und Gernot Rumpold verurteilt.

Pünktlich um 10.30 erschien Peter Hochegger (67) in Handschellen und von Polizisten begleitet zum Prozess und ging wortlos in den Verhandlungssaal 106 des Wiener Landesgerichts. Der Lobbyist – ergraut und unrasiert mit Dreitagebart – sah sichtlich mitgenommen aus. Der Richter eröffnete die Sitzung lautstark mit den Worten: „Na, Herr Dr. Hochegger, es ist Ihr großer Tag, wie geht es Ihnen heute?“ Der Angeklagte Hochegger antwortete mit gebrochener Stimme so leise, dass man ihn kaum ­verstand. Der Richter beugte sich dann mit strengem Blick nach vorne: „Wie?“ Hochegger: „Es geht.“

Antrag auf Vertagung 
wurde abgewiesen

Verhandlungsfähig

Hocheggers Anwalt, Verteidiger Karl Schön, stellte anfangs gleich einen Antrag auf Vertagung. Grund: Sein Mandant wäre nicht verhandlungsfähig. Der Antrag wurde abgewiesen. Danach sprach die Sachverständige. Sie erklärte den Angeklagten für verfahrensfähig. Es gebe keinen Hinweis auf „akute Geistes- oder Nervenkrankheit“ und es liege keine Suizid-Gefahr oder eine depressive Erkrankung vor. Daraufhin bezeichnete der Richter die von Schön vorgelegten Gutachten, die das Gegenteil beschrieben, als „Gefälligkeitsgutachten“.

»Als wäre Michael Jackson wiederauferstanden«

Der Staatsanwalt selbst kritisierte, dass Peter Hochegger so fotografiert werde, „als wäre Michael Jackson wiederauferstanden“.

Urteilsverkündung

In dem Verfahren ging es um eine Zahlung von 960.000 Euro der Telekom, die unter Beteiligung Hocheggers in das Wahlkampfbudget des BZÖ umgeleitet worden sein sollen. Das Strafmaß musste aus formalen Gründen neu festgesetzt werden. Hochegger bekommt nun zwei Jahre, ­davon 8 Monate unbedingt (statt ursprünglich zweieinhalb Jahre).

Eine Stunde vorher hatte der ebenfalls angeklagte Ex-BZÖ-Mann Gernot Rumpold elf Monate unbedingt (22 Monate bedingt) ausgefasst.

Fußfessel?

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Mit dem Strafmaß von unter 12 Monaten gäbe es aber für beide gute Chancen, dem Gefängnis zu entgehen und eine Fußfessel zu bekommen.

Buwog-Anklage: Grasser-Antrag abgeschmettert

Angesichts der 825-Seiten-Anklage wollten Grasser & Co. längere Einspruchsfrist.

In der Causa Buwog, in der Ex-Finanzminister Grasser und weitere Personen angeklagt sind, dürfte es zu keinen weiteren Ver­zögerungen kommen. Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte, wie auch andere Verteidiger, die Einspruchsfrist von 14 Tagen angesichts der 825 Seiten starken Anklageschrift als zu kurz ­kritisiert und beantragt, zu prüfen, ob das nicht verfassungswidrig sei.

Kein Einspruch von Plech, Meischberger, Hochegger

Dieser Antrag wurde nun vom Wiener Straflandesgericht abgewiesen. Das heißt, das Ansinnen von Grasser & Co. wird dem Verfassungsgericht nicht vorgelegt.

Sechs Einsprüche

Gegen die Buwog-Anklage als solche sind laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn bisher sechs Einsprüche ­eingelangt, u. a. von Grasser und Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics.

Keinen Einspruch gibt es von Peter Hochegger (er ist in der Buwog-Affäre ebenfalls angeklagt). Auch von Grasser-Spezi Walter Meischberger und Immobilienmakler Ernst Karl Plech liegt kein Einspruch vor. In zwei Fällen ist die 14-Tage-Frist aber noch nicht abgelaufen.

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