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Mediziner-Auswahl kostet 1 Mio. Euro pro Jahr

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Die Auswahl der Medizinstudenten mit Hilfe von Aufnahmetests kostet laut einem Rechnungshof-Bericht rund eine Million Euro pro Jahr.

Die Medizinische Universität Wien (MUW) beziffert die Kosten für das gemeinsam mit der Medizin-Uni Innsbruck (MUI) durchgeführte Aufnahmeverfahren (Eignungstest für das Medizin-Studium/EMS) im Wintersemester 2006/07 mit rund 300.000 Euro, die MUI mit rund 250.000 Euro. Zusätzlich fielen in Wien etwa 200 zusätzliche Überstunden an, in Innsbruck wurden temporäre Aushilfskräfte eingesetzt, was 15.000 Euro kostete. Die Medizin-Uni Graz Graz, die ein eigenes Aufnahmeverfahren entwickelt hat, beziffert den Aufwand mit rund 300.000 bis 310.000 Euro. Die VUW schätzt ihre Verfahrenskosten mit rund 141.000 Euro ein.

Rechnungswesen verbesserungswürdig
Während die Unis über diese Aufwendungen relativ genau Bescheid zu wissen scheinen, konnte nur die Veterinärmedizinische Uni die Kosten eines Studienplatzes pro Studienjahr beziffern, die drei Medizin-Unis dagegen nicht. Der RH empfiehlt daher den Unis, ihr Rechnungswesen zur Ermittlung der Studienplatzkosten zu verbessern. So könnten zusätzliche Leistungen, die zur Bewältigung des verstärkten Zustroms ausländischer Studienwerber nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2005 notwendig sind, auch monetär dargestellt werden, meinen die Prüfer.

Bessere Information über Anforderungen
Der RH empfiehlt den Unis weiters, "über die von Zulassungsverfahren betroffenen Studienangebote und die diesbezüglichen Anforderungen verstärkt zu informieren" sowie "Auswahlkriterien und -prozesse ausreichend zu kommunizieren". Aus Gründen eines effizienten Mitteleinsatzes bei begrenzten Ausbildungsressourcen sollten bei der Auswahl der Studienbewerber "bevorzugt qualitative Gesichtspunkte berücksichtigt" werden, heißt es in dem RH-Bericht.

Unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen
Zudem moniert der RH, dass bei den Zulassungsverfahren das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) anzuwenden wäre. Dies sei von der MUI und der VUW für Teile des Auswahlprozesses im Wintersemester 2005/06 nicht eingehalten worden. So wurden etwa an der Veterinärmedizin unvollständige Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Zuwachs deutscher Studenten
Klar festgehalten wird vom RH, wie deutsche Studienbewerber vom EuGH-Urteil vor allem im Bereich Human- und Tiermedizin, aber auch in Psychologie, Biologie und Publizistik, profitiert haben. In diesen Studienrichtungen hätten sich die Nationalitäten-Proportionen der Studienanfänger deutlich verändert. So lag der Zulassungsanteil Deutscher in diesen Studienrichtungen in den Jahren vor dem EuGH-Urteil zwischen drei und sechs Prozent, stieg jedoch im Wintersemester 2005/06 auf einen Anteil von 22 bis 50 Prozent. Besonders krass etwa das Beispiel der Psychologie an der Uni Salzburg: Kamen dort 2004/05 nur sieben Prozent der Studienanfänger (insgesamt 258) aus Deutschland und 88 Prozent aus Österreich, waren es 2006/07 (215 Studienanfänger) 56 Prozent aus Deutschland und nur mehr 39 Prozent aus Österreich. Der Anteil von Studenten aus anderen Staaten blieb mit fünf Prozent gleich.

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