Schutzklausel

Mikl-Leitner wünscht Visa-Aussetzung

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Innenministerin will Visa-Freiheit für Westbalkan einschränken.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V) unterstützt Deutschland bei der Forderung nach einem Aussetzen der Visa-Freiheit, um dem Asyl-Missbrauch am Westbalkan zu begegnen. "Zweifelsohne ist die Einführung einer Schutzklausel eine wichtige und richtige Maßnahme. Daher unterstützen wir hier Deutschland mit voller Kraft", erklärte die Ressortchefin am Donnerstag beim Rat der europäischen Innenminister in Luxemburg.

"Man muss klar unterscheiden zwischen jenen, die wirklich Hilfe und Unterstützung brauchen", das heiße Schutz für jene, die verfolgt werden, und jenen, die das System missbrauchen, so Mikl-Leitner.

"Deutschland eine Art Magnet"
Deutschland kämpfe mit gestiegenen Asylantragszahlen aus Ländern des Westbalkans. Österreich habe dieses Problem "Gott sei Dank" nicht, denn im Gegensatz zum Nachbarland habe man in Österreich die Grundversorgung anders aufgestellt: "Das ist auch der Faktor, warum Deutschland eine Art Magnet ist." Manche würden bewusst kommen, "um Geld auf die Hand zu bekommen" und dann vielleicht wieder das Land zu verlassen. Als "letzte Möglichkeit" solle es deshalb die Aussetzung der Visa-Liberalisierung geben, hielt die Ministerin fest.

Visa-Freiheit für Westbalkanländer
Österreich hat auch einen Brief der sechs EU-Mitgliedsstaaten Deutschland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, die Niederlande und Schweden an die Kommission unterstützt. In dem Schreiben appellieren sie, die Visa-Freiheit für die Westbalkanländer zu überprüfen. Das Thema steht beim Innenministerrat zwar nicht auf der Tagesordnung, Deutschland dürfte sich dazu aber Aussagen des Ratsvorsitzes erwarten.

Die Aussetzung der Visa-Freiheit würde laut der Angabe von EU-Diplomaten über zunächst sechs Monate und dann eventuell weitere maximal zwölf Monate erfolgen. Diese Zeit sollte genutzt werden, um die Situation, welche die Grundlage für einen plötzlichen Anstieg offensichtlich unbegründeter Asylanträge ist, zu ändern. Beantragt würde laut einem Vorschlag die Aussetzung durch einen Mitgliedsstaat bei der EU-Kommission. Eine Expertengruppe berät anschließend darüber und die Entscheidung trifft dann der Europäische Rat.

Verbessert sich die Situation nicht, könnte eine ordentliche Änderungen der Visum-Verordnung gewählt werden. Dabei wird das Land im Zuge des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wieder auf die Visa-Liste aufgenommen. Das bedeutet, selbst wenn der Aussetzungsmechanismus nach 18 Monaten ausläuft, sei das nicht zwangsläufig die automatische Rückkehr zur Visum-Freiheit.

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