Sozialpartner

Arbeitsmarktpakt

Mindestlohn kommt, Flexibilisierung nicht

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Leitl: "Wir wollten keine Urlaubsregelung wie bei den Beamten."

Die Sozialpartner haben sich auf einen Mindestlohn von 1.500 Euro brutto für alle geeinigt, der bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden soll. Bei der Arbeitszeitflexibilisierung gab es keine Einigung. Trotzdem wurden die Sozialpartner heute vor Journalisten nicht müde, zu betonen, wie gut diese Partnerschaft funktioniere.

Der Mindestlohn soll nun auf Kollektivvertragsebene fixiert werden, über die Arbeitszeit soll weiter verhandelt werden. Zeitplan und Fristen dafür wurden keine vereinbart. Damit sei die Forderung der Bundesregierung nach einer Einigung beim Mindestlohn bis zum 30. Juni erfüllt worden, was die Regierung nun bei der Arbeitszeitflexibilisierung mache, müsse man schauen, so die Sozialpartner am Freitagvormittag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz.

"Pragmatische" Lösung

Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl sprach beim Mindestlohn von einer "pragmatischen" Lösung" durch die "Evaluierung" bis zum Jahr 2020. Damit werde gewährleistet, dass einzelne Branchen nicht überfordert werden. Außerdem sei sichergestellt, dass nicht der Gesetzgeber in den Mindestlohn eingreift, es liege ja ein Antrag auf 1.750 Euro Mindestlohn bereits im Parlament vor.

Dass die Arbeitnehmer nun 1.500 Euro Mindestlohn durchgesetzt haben, die Arbeitgeber aber keine Arbeitszeitflexibilisierung bekommen haben, wollte Leitl auf Nachfrage nicht als Niederlage sehen. "Das muss man sportlich sehen, man kann nicht alles gewinnen. Auch ein Unternehmen bekommt nicht jeden Auftrag, um den es sich bewirbt." Aber resignieren wolle er nicht. "Jetzt reizt es mich erst recht", so Leitl.

ÖGB-Chef Erich Foglar und AK-Präsident Rudi Kaske gaben sich naturgemäß mit dem Mindestlohn sehr zufrieden. Weniger Freude hatte Landwirtschaftskammer-Präsident Hermann Schultes, der sich wünscht, dass im Gegenzug die gesetzliche Regelung zur Nacht- und Schwerarbeit auf die Kollektivpartner übertragen wird und mehrere Landwirte einen Arbeitnehmer beschäftigen können.

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