08. September 2009 14:17
Die Wiener Wochenzeitung Falter veröffentlicht in ihrer morgen Mittwoch
erscheinenden Ausgabe die nächste Akte aus der Weisungsabteilung des
Justizministeriums. Am 25. Jänner 2005 wurde der Wiener Staatsanwalt Karl
Schober per Weisung daran gehindert, eine Anklage gegen den damaligen
Volksanwalt Ewald Stadler zu erheben. Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht
Wien gestern, Dienstag, feststellte.
Atomic-Konkurs
Die Vorgeschichte: Der Salzburger Richter Gregor
Sieber ermächtigte die Staatsanwaltschaft Wien ein Strafverfahren gegen den
damaligen BZÖ-Volksanwalt Ewald Stadler wegen Verleumdung und übler Nachrede
einzuleiten. Stadler hatte den Richter, der den Atomic-Konkurs abwickelte,
in der ORF-Sendung "Volksanwalt" massiv angegriffen und diesem
Amtsmissbrauch, Korruption und Verfilzung mit dem Masseverwalter vorgeworfen.
Richter Sieber fühlte sich in seiner Ehre verletzt. Der für den Fall
zuständige Wiener Staatsanwalt Karl Schober sah dies auch so. Die
Staatsanwaltschaft plante Stadler anzuklagen.
Weisung erteilt
Staatsanwalt Schober musste, wie die Akten der
Weisungsabteilung zeigen, den Fall ans Justizministerium melden. Von der
Oberstaatsanwaltschaft erhielt er sodann die Weisung, den Fall einzustellen.
Die Weisung wurde vom BMJ genehmigt. Schober, heute Leiter der
Staatsanwaltschaft Korneuburg, protestierte gegen die Weisung. Die
Oberstaatsanwaltschaft nahm Schober deshalb den Fall ab - und stellte ihn
ein.
Private Klage erfolgreich
Richter Sieber klagte Stadler nun auf
eigene Kosten als Privatankläger - und bekam Recht. Das Oberlandesgericht
Wien veurteilte Stadler. Der nunmehrige BZÖ-Abgeordnete habe Sieber
"unehrenhafter Verhaltensweisen bezichtigt, die geeignet sind, ihn in der
öffentlichen Meinung verächtlich zu machen". Stadler habe sich der üblen
Nachrede schuldig gemacht - und muss 4800 Euro Strafe bezahlen. "Die sehr
große Verbreitung seiner Äußerungen, die aufgrund seiner Stellung als
Volksanwalt besonders gewichtig erschienen", seien strafverschärfend, so das
OLG. Das Urteil ist rechtskräftig.
"Ich wurde angeschüttet, auf Teufel komm raus", sagt Richter Sieber zum
Falter, "und man verhinderte per Weisung, dass das verfolgt wird." Das
Justizministerium begründet die Weisung heute unter anderem damit, dass man
das Recht Stadlers auf freie Meinungsäußerung schützen wollte. Es habe vom
BZÖ, das damals die Justizministerin stellte, keinerlei Druck gegeben, den
BZÖ-Politiker privilegiert zu behandeln.