01. März 2010 20:13
© TZ ÖSTERREICH / NIESNER
In Wiener Neustadt hat am Landesgericht der größte
Prozess des Jahres begonnen. Auf der Anklagebank: 13 Tierschützer, die
Mitglieder einer kriminellen Vereinigung mit Mafia-ähnlichen Strukturen sein
sollen.
Kosten explodieren bereits jetzt
Einzelrichterin Sonja Arleth
rechnete bereits im Vorfeld mit einem Mega-Prozess und setzte 34
Verhandlungstage bis Mitte Juni an. Zum Prozessauftakt versammelten sich
mehrere Dutzend Aktivisten und Sympathisanten - friedlich - vor dem Gebäude,
um für den Tierschutz zu demonstrieren.
Nicht nur das Medieninteresse und die Verhandlungsdauer sind
rekordverdächtig (werden alle 300 Zeugen der Anklage zugelassen, könnte der
Prozess sogar bis März nächsten Jahres dauern). Auch die Kosten für Prozess
und Ermittlungen explodierten bereits jetzt auf mindestens 4,8 Mio. Euro:
- Allein für die „Soko Pelz“ mit 35 Spitzenbeamten sind in dreieinhalb
Jahren Ermittlungsarbeit rund 4.410.000 Euro an Personalkosten
angefallen. Der Aktenberg ist mittlerweile auf unglaubliche 200.000
Seiten angewachsen.
- Bis zum Juni 2009 wurden 19 Tierschützer telefonisch überwacht. Die
Kosten dafür: 158.988,10 Euro.
- Für DNA-Untersuchungen im Tierschützer-Prozess zahlte der Staat
15.401,94 Euro, allein für ein einziges linguistisches Gutachten 35.000
Euro. Samt weiterer Gutachten kostet das insgesamt 210.000 Euro.
- Hinzu kommen nun die Prozesskosten. Allein Richterin und Staatsanwalt
werden bis Mitte Juni mindestens 28.112,35 Euro Personalkosten
verursachen.
- Und sollten die 13 Angeklagten freigesprochen werden, steht ihnen pro
Person eine Rückerstattung der Anwaltskosten von 1.500 Euro zu.
Insgesamt macht dies 19.500 Euro.
Der Prozess bildet nur den Höhepunkt im Kampf der Ermittler gegen die
Tierschützer. Dreieinhalb Jahre wurde ermittelt, 16 Videofallen wurden
installiert, Tausende E-Mails gelesen, fünf Monate allein der Hauptverdächtige
Martin Balluch observiert. Mit diesen Ermittlungsergebnissen soll ihnen
nun der Prozess gemacht werden.
„Aber in all den Jahren hat man uns keine einzige kriminelle Handlung
nachweisen können. Nun hat man den Paragrafen 278a gewählt, um die ganzen
Ermittlungen überhaupt rechtfertigen zu können“, so Balluch, der
Hauptangeklagte und Obmann des Vereins gegen Tierfabriken.
Nach dem so genannten „Mafia-Paragrafen“ kann es aber auch zu einer
Verurteilung kommen, wenn der Angeklagte nicht selbst eine Straftat
vollzogen, sondern andere dazu (auch ideell) angestiftet hat. „Man
unterstellt uns hier Hintergedanken, die wir nie hatten“, so Balluch.
Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, entgegnet:
„Die Aussagen von Herrn Balluch kommentieren wir nicht, aber es wäre nicht
zu einem Verfahren gekommen, wenn die Vorwürfe aus der Luft gegriffen
wären.“ Alle Angeklagten wollen heute auf „nicht schuldig“ plädieren.
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Erstmals sind Tierschützer nach dem sogenannten „Mafia-Paragrafen“
angeklagt. Vor Gericht wollen sie nun ihre Unschuld beweisen. Der
Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, der ÖSTERREICH
vorliegt, lässt keine Zweifel offen: Den 13 Tierschützern, die sich ab
heute vor dem Landesgericht verantworten müssen, wird vorgeworfen,
Mitglieder oder doch zumindest Förderer von „militanten“
Tierrechtsgruppen zu sein, die auch vor „schwerwiegenden strafbaren
Handlungen“ nicht zurückschrecken. Das Ziel der Gruppen: „Die
Beendigung der Tiernutzung in sämtlichen Erscheinungsformen.“ Gleich
mehrere Taten sollen so auf das Konto der Organisation gehen:
- In mehreren „Kleider Bauer“-Filialen soll Buttersäure
verspritzt und damit ganze Kollektionen zerstört worden sein.
Auch der Mercedes des „Kleider Bauer“-Chefs soll von den
Aktivisten gestanden sein: Er wurde mit Farbe übergossen. Die
Sachschäden der Bekleidungskette sollen sich auf 434.000 Euro
belaufen.
- Ein Anschlag, ebenfalls mit Buttersäure, auf ein Lager von „Peek&Cloppenburg“
soll kosten von 68.000 Euro verursacht haben.
- Auch Waffenlobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly wurde Opfer der
Tierschützer: Aus seiner Fasanerie sollen 300 Tiere „befreit“
worden sein.
Unterstützung von Straftaten. Fest steht: Die Staatsanwaltschaft wirft
den Angeklagten weder vor, die Taten selbst begangen oder diese in
Auftrag gegeben zu haben – also „Hilfestellung zur Kriminalität“ zu
leisten. Allerdings doch, dass sie mit legalen Handlungen die
Straftaten förderten – etwa durch das Filmen in Tierfabriken. So
kommt es nun dazu, dass erstmals gegen Tierschützer Anklage wegen
des „Mafia-Paragrafen“ erhoben wird (§ 278a StGB). Bei einer
Verurteilung drohen Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren. So
weit wollen es die Angeklagten allerdings nicht kommen lassen.
„Insgesamt werden wir mehrere Hundert Zeugen zu unserer Verteidigung
vorladen“, kündigt Rechtsanwalt Stefan Traxler an. „Die
Ermittler haben während ihren Untersuchungen bereits den Boden des
Rechtsstaates verlassen. Nun muss das Gericht klären, ob ein
verfassungsrechtlich geschütztes Verhalten, wie Demonstrieren,
kriminalisiert werden soll“, so Anwältin Alexia Stuefer. Zugleich
würden die Angeklagten mit Straftaten in Verbindung gebracht, an
denen sie nie beteiligt gewesen seien. „Wir haben immer nur ganz
normale Tierschutzarbeit betrieben“, so Angeklagter Martin Balluch.
(mud)
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