Anspruch laut EU-Recht

Müssen wir Flüchtlingen Entschädigung nachzahlen?

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Anspruch auf Verpflegung, Unterkunft, Krankenversicherung und Taschengeld.

Dass beim Ansturm von Flüchtlingen auf Österreich im vergangenen Jahr nicht alle versorgt werden konnten, widerspricht dem Anspruch auf Grundversorgung. Den Asylwerbern gebühren Sach- oder Geldleistungen, zwischen denen sie laut EU-Recht wählen können. Das geht aus einem Bericht der „Presse“ hervor.

Nun könnte Österreich einer Flut von Nachzahlungs-Klagen entgegensehen. Den Asylwerbern gebührt Verpflegung, Unterkunft, eine Krankenversicherung und daneben ein kleines Taschengeld, das ihnen der Staat laut EU-Gesetzen zur Verfügung stellen muss.

Auch wenn der Staat mit der Vielzahl der Menschen überfordert war: Das Unterlassen jeglicher Fürsorge durch den Staat war rechtswidrig, und auch wenn Hilfsorganisationen und Privatpersonen einsprangen, so sind die Forderungen einklagbar.

Der Anspruch auf Grundversorgung entsteht laut „Presse“-Bericht mit dem Zeitpunkt des Antrags auf internationalen Schutz. Die Vollauslastung der Aufnahmenetze rechtfertigt auch vorübergehend nicht die Vorenthaltung von Grundversorgungsleistungen.

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