Broschüren-Affäre

Muss Dörfler wegen Untreue vor Gericht?

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Medien: Anklageerhebung wegen BZÖ-Wahlkampfbroschüre. Anwalt dementiert.

Kärntens Altlandeshauptmann Gerhard Dörfler (FPÖ) wird sich wegen einer Wahlkampfbroschüre des damaligen BZÖ in Kärnten vor Gericht verantworten müssen. Die Erhebung der Anklage durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Untreue sei fix, wie die "Presse" berichtet. Bezüglich Dörflers Parteifreunden Uwe Scheuch und Harald Dobernig sowie dem ehemaligen BZÖ-Abg. Stefan Petzner soll das Justizressort noch zusätzliche Erhebungen angeordnet haben.

In der Causa geht es um eine Werbebroschüre für den Wirtschaftsstandort Kärnten, die in leicht abgewandelter Form als Wahlkampfbroschüre des BZÖ im Landtagswahlkampf 2009 verbreitet wurde. Die Werbebroschüre war von Landesgesellschaften finanziert worden, die Kosten lagen bei fast einer halben Million Euro. Seit mehr als zwei Jahren läuft dieses Ermittlungsverfahren nun schon, seit Monaten liegt der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft im Justizministerium. Wann Dörfler, der für die FPÖ inzwischen im Bundesrat sitzt, vor Gericht muss, ist noch offen. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft erklärte laut "Presse" lediglich, die Betroffenen und die Öffentlichkeit würden "in den kommenden Tagen" informiert werden.

Der Anwalt von Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPÖ), Manfred Ainedter, hat Montagabend dementiert, dass sein Klient wegen Untreue vor Gericht muss. Vielmehr seien weitere Erhebungen angeordnet worden. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen.

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