Wegen Betriebsrat

NEOS: Wirbel um Kündigung

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Die Frau wollte einen Betriebsrat gründen. Klubchef Strolz setzte sie vor die Tür.

Einen fragwürdigen Umgang mit Klubmitarbeitern müssen sich die NEOS vorwerfen lassen. Eine Referentin wurde gekündigt, nachdem sie nur Stunden zuvor bekannt gegeben hatte, einen Betriebsrat gründen zu wollen. Klubchef Matthias Strolz soll diesen Wunsch sogar als "feindlichen Akt" bezeichnet haben, so die Rechtsvertretung der Ex-Mitarbeiterin zur APA. Der Klub wollte sich inhaltlich nicht äußern.

Mitte Jänner hat die Fachreferentin der NEOS - sie war unter anderem für das Bildungskonzept der Partei mitverantwortlich und zuvor im BZÖ-Klub beschäftigt - ein Rundschreiben an ihre Kollegen und Kolleginnen per E-Mail geschickt, das der APA vorliegt. Darin regte sie die Gründung eines Betriebsrats an, wie es ihn auch bei SPÖ, ÖVP, den Freiheitlichen und den Grünen gibt. Unmittelbar darauf berief Klubchef Strolz eine interne Sitzung ein, unmittelbar danach folgte das Kündigungsschreiben via E-Mail. Ein Grund dafür wurde darin nicht genannt.

Arbeitsgericht
Die gekündigte Bildungsreferentin wandte sich daraufhin mit gewerkschaftlicher Unterstützung der GPA-djp an das Arbeitsgericht. Zwar wurde die Umwandlung der Kündigung in eine einvernehmliche Trennung erreicht. Die Betroffene wurde allerdings auch aufgrund ihrer Rechtsbeschwerde wegen "parteischädigenden Verhaltens" aus der Partei ausgeschlossen. Sie habe den Klub "unter Druck gesetzt".

Der Ausschluss bei den NEOS wurde vor einem Parteischiedsgericht angefochten. Die Gründung eines Betriebsrates sei ein "feindlicher Akt" gewesen, soll Strolz laut der ehemaligen Mitarbeiterin dort gesagt haben. Auch der Rechtsanwalt der Betroffenen hat dieses angebliche Zitat dokumentiert.

Schweigeklausel
Die NEOS selbst wollten die Vorwürfe auf APA-Anfrage inhaltlich nicht kommentieren. "Sie ist bei uns nicht mehr beschäftigt", meinte Klubdirektor Stefan Egger lediglich zum Fall der ehemaligen Mitarbeiterin. Man habe vertraglich eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vereinbart, alle Forderungen seien beglichen. Zu Details des Einvernehmens gebe es zudem eine Schweigeklausel, betonte Egger.

Der Grund für die Betriebsrats-Initiative war übrigens ein Zusatzvertrag, der allen Mitarbeitern im September des vergangenen Jahres auf den Tisch gelegt worden war. Eine "All-in-Klausel" sollte festmachen, dass sämtliche Überstunden mit dem bestehenden Gehalt abgegolten seien. Einzig und allein die später gekündigte Mitarbeiterin soll sich gegen diese Regelung gewehrt haben, der Vorschlag einer Überstundenpauschale soll als "inakzeptabel" abgelehnt worden sein.

Unterstützt wird die ehemalige NEOS-Mitarbeiterin von der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, die auch den arbeitsrechtlichen Prozess begleitet hat. "Das ist ein befremdliches Verhalten, insbesondere für eine Parlamentsfraktion", wundert sich Barbara Teiber, Regionalgeschäftsführerin der GPA-djp Wien, die die Mitarbeiterin in der Sache unterstützt. Gesetzlich ist ein Betriebsrat ab fünf Mitarbeitern vorgesehen. Sollte man dies unterlassen, sind jedoch keine Konsequenzen vorgesehen.
 

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