Nach OGH-Urteil

ÖGB droht Nachzahlung bei Pensionen

Teilen

Kläger-Anwalt berichtet von zahlreichen Anfechtungen.

Entgegen den Erwartungen von ÖGB-Präsident Erich Foglar könnten nach dem OGH-Urteil zu den ÖGB-internen Firmenpensionen nun doch eine ganze Reihe von Folgeverfahren und damit auch größere finanzielle Belastungen auf den Gewerkschaftsbund zukommen. Der Anwalt der Kläger, Clemens Egermann, erklärte, dass bereits fünf bis sechs Verfahren gerichtsanhängig seien, in denen ÖGB-Pensionisten das seinerzeit mit dem ÖGB ausgehandelte Abfindungsangebot anfechten. Eines davon wird am kommenden Freitag am Linzer Landesgericht verhandelt, dabei soll auch der ehemalige ÖGB-Präsident und jetzige Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) als Zeuge aussagen.

OGH-Urteil
Der Oberste Gerichtshof hat zwei ehemaligen ÖGB-Mitarbeitern, die gegen die Streichung der Zusatzpension geklagt hatten, recht gegeben. Der Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal hatte dazu die Meinung vertreten, dass nun alle ÖGB-Pensionisten, die einen Vergleich geschlossen und auf ihre Zusatzpension verzichtet haben, ihre Zusage zum Verzicht widerrufen könnten.

Weitere Anträge
Nach dem am Dienstag bekanntgewordenen OGH-Urteil hätten bis jetzt bereits 20 bis 25 weitere Personen bei ihm ihr Interesse angekündigt, das seinerzeit unterzeichnete Abfindungsangebot anzufechten, berichtete der Anwalt. Auch bei den Arbeiterkammern würden sich derartige Anträge bereits stapeln. Egermann geht davon aus, dass die überwiegende Mehrzahl der 1.300 ÖGB-Pensionisten sich dieser Vorgangsweise anschließt. Der Anwalt betont jedoch, dass er zunächst eine außergerichtliche Einigung mit dem ÖGB anstrebe und erst dann, wenn dies nicht gelingen sollte, Klagen einbringen wolle.

Zuversicht beim ÖGB
ÖGB-Präsident Erich Foglar wies zuvor Befürchtungen zurück, dass in Folge des OGH-Urteils zu den ÖGB-internen Firmenpensionen eine Flut von Nachzahlungen auf den Gewerkschaftsbund zukommen könnten. "Denn das Urteil ist zu einem ganz bestimmten Fall ergangen, in einer ganz bestimmten Rechtsfrage, die zu klären war." Jetzt habe man drei Monate Zeit um festzustellen, welche Fälle damit überhaupt vergleichbar sind, und das sei eine ganz geringe Zahl." Für alle anderen sei das Urteil sicher nicht anzuwenden, sagte Foglar am Mittwoch im Ö1-"Mittagsjournal".

Der springende Punkt sei eine bestimmte Formulierung, die nur in der Betriebsvereinbarung ab 1986 verwendet worden sei - daher könnte es maximal zehn gleich gelagerte Fälle geben, argumentierte Foglar, der daher auch keine neue Kostenlawine auf den ÖGB zukommen sieht.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.