Rechtscausa

Nachträgliche Mitteilung

Teilen

.

Herr Erwin Hornek begehrt nachstehende

Nachträgliche Mitteilung
© oe24

Sie haben auf Ihrer Internet-Website http://www.oe24.at/ am 22.12.2009 in einem Artikel mit der Überschrift „Prügel-Affäre um Nationalrat“ die Behauptung wiedergegeben, es bestünde gegen Erwin Hornek der Verdacht, er wäre „ausgerastet“ und habe „seine Ehefrau Roswitha (49) krankenhausreif geprügelt“. „Beamte der Polizeistation Dobersberg“ hätten „ausrücken“ müssen, um die Frau zu schützen. Weiters haben Sie auf Ihrer Internet-Website http://www.oe24.at/ am 23.12.2009 in einem Artikel mit der Überschrift „Prügel-Politiker: Jetzt spricht Ehefrau“ die Behauptung wiedergegeben, gegen Erwin Hornek sei eine Anzeige wegen „häuslicher Gewalt“ bei der „Polizei Dobersberg“ eingebracht worden. Weiters haben Sie auf Ihrer Internet-Website http://www.oe24.at/ am 24.12.2009 in einem Artikel mit der Überschrift „Jetzt ermittelt Staatsanwaltschaft“ die Behauptung wiedergegeben, gegen Erwin Hornek werde „ermittelt, weil er seine Frau geschlagen haben soll.“ Es sei „nun Aufgabe der Staatsanwaltschaft“ zu klären, ob es eine Rangelei oder doch ein Übergriff des Bürgermeisters gewesen sei. Fakt sei aber: „Es gibt die Anzeige“.

Das gegen Erwin Hornek von der Staatsanwaltschaft zum Aktenzeichen 51 BAZ 3/10 i geführte Ermittlungsverfahren wegen Verdachtes des Vergehens der Körperverletzung zum Nachteil der Roswitha Hornek wurde eingestellt, da kein tatsächlicher Grund zur weiteren strafrechtlichen Verfolgung gefunden wurde.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.