Verfassungs-Gericht

Neue Beschwerde gegen Ladenöffnungszeiten

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Richard Lugner und andere Händler wollen die Regeln liberalisieren.

Der langjährige Streit um längere Ladenöffnungszeiten geht weiter: Neun Geschäftsleute aus der Wiener Lugner-City inklusive Richard Lugner selbst wollen durchsetzen, dass Geschäfte überall in Österreich an speziellen Sonntagen im Jahr offenhalten dürfen und haben vergangene Woche deswegen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht, berichtete das Ö1-"Morgenjournal" am Samstag. Das Verbot der Sonntagsöffnung widerspreche dem Grundrecht auf freie Erwerbstätigkeit.

Anwalt: Zeitliche Ausnahmeregelungen fehlen
Zwar gibt es eine regionale Ausnahmeregelung, über die Landeshauptleute z.B. in Tourismusgebieten und auf Bahnhöfen Ausnahmeregelungen für Sonntag machen können -  zeitliche Ausnahmeregelungen fehlten aber, sagt Lugner-Anwalt Christian Bachmann. Er fordert, dass an "besonders nachfrageintensiven Wochenenden" - etwa am oder vor dem Muttertag, zu Ostern oder vor Weihnachten - geöffnet werden darf. Grundlage für die Argumentation des Lugner-Anwalts ist ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer.

Handelsangestellten-Gewerkschafter Manfred Wolf (GPA-djp) gibt der Beschwerde wenig Chancen. Denn das Recht auf Sonntagsruhe sei in Gefahr, und: "Der Muttertag ist fast eine Provokation. Da muss er sich überlegen, wie er das den Müttern in den Handelsbetrieben erklärt, dass sie an ihrem Ehrentag, wo sie wertgeschätzt sein sollen, arbeiten dürfen." Und vor Weihnachten, "dem Fest der Familie", seien die Sonntage die einzigen von insgesamt 25 Tagen, an denen es garantierte Freizeit für die Beschäftigten gebe. Für viele kleine Geschäfte in der Lugner City seien schon die derzeitigen Öffnungszeiten zu lang.

Die Kaufleute wollen ein arbeitsrechtliches Modell finden, "das auch die Arbeitnehmerinteressen hinreichend berücksichtigt", die Gewerkschaft hält dies für unrealistisch.

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