BZÖ-Anfechtung

Neue Ungereimtheiten nach Gemeinderatswahl

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Falsche eidesstattliche Erklärungen sollen vorgelegt worden sein.

Im Hinblick auf die Anfechtung des Gemeinderatswahlergebnis von Mitte März in der Osttiroler Bezirkshauptstadt Lienz vonseiten des BZÖ gibt es neue Unstimmigkeiten. BZÖ-Kandidat Gerhard Huber soll laut "profil" zum Beweis einer manipulierten Wahl 28 eidesstattliche Erklärungen angeblicher Wähler bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft vorgelegt haben, von denen allerdings fast die Hälfte nach Angaben des am Montag erscheinenden Magazins "nachweislich falsch" seien. Huber wollte dies weder bestätigen noch dementieren, verwies aber auf andere eidesstattliche Erklärung, auf der seine Anfechtung basiere und die außer Zweifel stehe.

Ungereimtheiten
Manche der Personen seien am 14. März gar nicht wählen und ein Mann sei als kroatischer Staatsbürger nicht wahlberechtigt gewesen, schreibt "profil" zu den eingereichten Erklärungen. Eine Person habe einem Wahlhelfer Hubers bei der Einholung der Unterschriften nach dem Urnengang gesagt, dass sie nicht bei der Wahl gewesen sei. Sie könne ruhigen Gewissens unterschreiben, ohne Schwierigkeiten zu befürchten, habe ihr dieser geantwortet, beruft sich das Magazin auf eine Vernehmung durch das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung.

Huber selbst wollte Derartiges weder dementieren noch bestätigen. Die Anfechtung der Lienzer Gemeinderatswahl basiere aber lediglich auf einer eidesstattlichen Erklärung des ehemaligen Landesgerichtspräsidenten, einem Mitglied der Wahlkommission, hielt er fest. Dieser habe ihm nach der Wahl "massive Missstände bei der Auszählung der Wahlkarten" bestätigt - und immerhin kenne der Mann das Gesetz, meinte Huber. Für die Entscheidung des damit beauftragten Verfassungsgerichtshofes (VfGH) Ende Oktober sieht Huber "sehr, sehr gute Chancen" auf eine Wahlwiederholung.

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