Paukenschlag im Grasser-Prozess

Grasser: Ex-Minister traut Online-Banking nicht

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Mit einem Urteil im Megaverfahren rechnet Grasser-Anwalt Ainedter nicht vor Ende 2019.

Im Korruptionsprozess rund um die Privatisierung der Buwog und die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower hat heute der Erstangeklagte, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, noch einmal dargelegt, warum er für eine 500.000-Euro-Einzahlung in die Meinl Bank keinen Zahlungsbeleg wollte. Das habe ihn nie interessiert, im Zweifel sei ohnehin alles in der Bank gespeichert, meinte Grasser.

Richterin Marion Hohenecker erinnerte daraufhin an die Möglichkeit des Electronic Banking, woraufhin Grasser meinte, dieses nütze er nicht - denn ihm sei gesagt worden, wenn ein Hacker auf sein Konto eindringe, dann hafte er selbst für den Schaden.
 

Läutende Handys sorgten für Groll bei der Richterin

Digital versierter zeigte sich der ehemalige Minister beim Thema Handy. Nachdem zuvor schon Grasser-Anwalt Manfred Ainedter sich den Groll der Richterin ob seines läutendes Handys zugezogen hatte ("diese Unterbrechung ist ungebührlich") und es einige Zeit später auch beim Zweitangeklagten Walter Meischberger läutete, meinte Grasser, er wisse inzwischen, dass es dafür einen Knopf am Handy für den Flugzeugmodus gibt. Replik Hohenecker: "Das bitte Herrn Meischberger und Herrn Doktor Ainedter sagen."
 

Grasser des Lobes für Hohenecker

Auffällig war, wie sehr Grasser heute die Richterin lobte, selbst als sie ihn auf Widersprüche in seinen Aussagen aufmerksam machte. Zumindest ein Kompliment gab es dafür von der Vorsitzenden zurück. "Sie haben den Akt gut studiert, das kann man außer Streit stellen", so die Richterin, die bisher ebenfalls mit großem Detailwissen zu Anklage und Unterlagen glänzte.

Damit war es mit den Höflichkeiten aber schon wieder vorbei, einmal mehr schoss sich Grasser auf die Staatsanwaltschaft ein. Er sei so naiv gewesen zu glauben, dass die Staatsanwaltschaft sowohl Belastendes wie auch Entlastendes bewertet, das sei aber nicht der Fall gewesen.

Beamter versicherte Grasser, dass Bareinfuhr zulässig sei

Richterin Hohenecker ging mit dem Hauptangeklagten präzise den Weg des Geldes durch. Zunächst hatte Grasser das Geld nach eigenen Angaben persönlich in Tranchen in bar aus der Schweiz nach Österreich gebracht. Zuvor habe der damals amtierende Finanzminister noch einen Beamten im Finanzministerium angerufen, der ihm versichert habe, dass diese Bargeldeinfuhr nach Österreich rechtlich zulässig sei. Meldepflichten wie heute habe es damals nicht gegeben, so Grasser.

500.000 Euro transferiert
 

Dann brachte er das Geld in bar zur Meinl Bank, wo er mit dem damaligen Bankchef Julius Meinl gut bekannt war. Dieser habe ihm einen Treuhänder vorgestellt. Auf dessen Konto bei der Ferint AG bei der Meinl Bank transferierte ein Bankbeamter ab Juli 2005 in Tranchen die insgesamt 500.000 Euro. Die Vermögensveranlagung des Geldes übernahm die Meinl Bank. Mit dem Geld wurden verschiedene Meinl-Wertpapiere gekauft.

Da das Geld von seiner Schweizer Familie kam, habe er sich gedacht, eine Schweizer Gesellschaft, die Ferint AG, sei perfekt dafür geeignet, meinte Grasser heute. Eine Schweizer Bank habe er nicht gekannt, daher sei das Geld dann bei einer Schweizer Gesellschaft auf einer österreichischen Bank gelegen. Das Vermögen habe sich auch gut entwickelt.
 

Richterin fragt genau nach

Hier hakte die Richterin nach: Ob er Depotauszüge bekommen habe? Nein, meinte Grasser, bei Besuchen in der Bank habe er nach der Entwicklung des Kontos nachgefragt. Streng genommen hätte die Bank aber gar nicht ihm Auskunft geben dürfen, sondern nur der Ferint AG, konterte die Richterin. Grasser meinte daraufhin, immerhin sei er damals Finanzminister gewesen und das Ganze war von der Meinl Bank ihm gegenüber eine "Serviceleistung", bzw. auch seiner Familie gegenüber. Denn von der Höhe des Investments, 500.000 Euro, sei es wohl unter der Wahrnehmungsschwelle der Privatbank gelegen, aber "auf der Aufmerksamkeitsgrenze gestanden ist der damalige Finanzminister" sagte Grasser. Daher habe er auch Auskünfte zur Vermögensentwicklung bekommen. Depotauszüge habe er aber nie bekommen.

Im Dezember 2006, als Grasser noch Finanzminister war, hat Grasser das Geld für ein Investment in einen Genussschein der Hypo Alpe Adria verwendet. Es sei seine Idee gewesen, denn Hypo-Investor Tilo Berlin habe ihm von der Möglichkeit erzählt. Der Schriftverkehr lief dann über das Email des mitangeklagten Walter Meischberger. Grasser rechtfertigte das so, dass er das Hypo-Investment von seinen Ministergeschäften auseinanderhalten wollte. Noch vor Jahreswechsel zeichnete er offenbar den Genussschein, bis Mitte Jänner 2007 war er noch Finanzminister.

 

Grasser habe keinen Zugriff auf Mandarin-Konto gehabt

Auch auf einer Liste mit Hypo-Investoren scheint Grasser auf. Er sei aber nicht im Beirat gesessen, sondern habe damals einen Vortrag als Minister vor den Investoren gehalten, sagte er heute. Offiziell war es nämlich ein Investment der Meinl Bank - Ferint AG.


Das Hypo-Alpe-Adria Investment war für die Investoren - darunter auch Grasser - sehr profitabel, das Geld vermehrte sich auf über 700.000 Euro. Im August 2008 wurde das Geld aus dem Genussschein auf das Konto der Briefkastengesellschaft Mandarin gutgeschrieben. Zusammen mit den vorherigen Veranlagungserträgen der Meinl Bank waren es 800.000 Euro.

Dieses Konto der Mandarin habe seinem Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki gehört, so Grasser. Er selber habe keinen Zugriff auf das Konto gehabt, er sei nicht zeichnungsberechtigt gewesen. Auf dem Mandarin-Konto haben sich drei Vermögensmassen vermischt, so die Richterin: Geld von Wicki, Geld von Walter Meischberger aus der Buwog-Privatisierung und die 800.000 Euro von Grasser. Laut Staatsanwaltschaft stammt das Geld nicht von Meischbergers Anteil, sondern von Grassers Anteil am Geschäft mit der Buwog-Privatisierung - was Grasser dementiert. Die Vermengung dieses Geldes mit Grassers "Schwiegermutter-Geld" bei der Mandarin sieht die Anklage als belastend. Grasser verweist darauf, dass er gar nicht gewusst habe, was noch auf dem Mandarin-Konto passiert sei. Von dort habe er das Geld seiner Familie auf die Catherine Participation Corporation überweisen lassen.

Am Vormittag beriet der Richtersenat über die Verwertung von Akten betreffend des mitangeklagten Anwalts Gerald Toifl. Dessen Verteidiger und der Verteidiger von Grasser, Norbert Wess, wandten sich dagegen, dass diese Akten verwendet werden dürfen, weil sie ihrer Ansicht nach von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu spät eingebracht worden waren. Toifls Anwalt pochte aufs Anwaltsgeheimnis. Die WKStA wies die Vorwürfe zurück.
 
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 17:05

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 16:11

Grasser als wirtschaftlicher Eigentümer des Ferint-Kontos bei der Meinl Bank?

"Aus Sicht der Ferint AG ist Grasser der Treugeber und damit der wirtschaftliche Eigentümer", schreibt ein Ferint-Verantwortlicher in einem längeren Schreiben.

 16:11

Meinl Bank wusste nicht mehr, wer wirtschaftlich Berechgter des Ferints-Konto war

Nachdem bei einer Großbetriebsprüfung die Schwiegermutter von Grasser sich nicht als wirtschaftlich Berechtigte des Ferint-Kontos bei der Meinl Bank deklariert hatte, wusste die Meinl Bank nicht wem das Ferint-Konto gehört, hieß es in einem Schreiben der Bank im Jahr 2012.

 15:31

Grasser: Durch das Verfahren viel gelernt

Heute würde er, wenn ihm sein Vater Geld leihe, einen Kreditvertrag aufsetzten, sagt Grasser. Er sei glücklich, dass sein Vermögensberater einen Vertrag gemacht habe für die Ferint-Mandarin-Überweisung.

 15:16

"Online-Banking mache ich nicht wegen der Gefahr durch Hacker".

... Grasser über seine Bankgeschäfte.

 15:16

Original des Ferint-Treuhandvertrags?

"Ich habe das Dokument nicht bei mir gefunden. Es könnte im Besitz des Treuhänders sein", sagt Grasser. Im Privaten habe er "eine viel schlechtere und schlampige Ablage" im Vergleich zu seiner beruflichen Ablage.

 14:49

Treuhänder will Ferint-Konto bei der Meinl Bank im Februar 2009 schnell schließen

"Diese Verbindung" müsse "möglichst schnell liquidiert und eliminiert", schreibt der Treuhänder in einer E-Mail im Februar 2009. Er wüsste nichts zu dieser Causa, man müsse den Treuhänder dazu befragen, sagt Grasser. Das Ferint-Konto bei der Meinl Bank habe dann ja noch ein Jahr lang bestanden.

 14:26

Grasser: Nach Überweisung an Mandarin keine Wahrnehmung mehr zu dem Ferint-Konto

784.000 Euro seien von der Ferint an die Mandarin überweisen worden, sagt Grasser. Er habe dem Treuhände die Verwendung des Restbetrags am Ferint-Konto in Höhe von 18.000 Euro freigestellt.

 14:17

Richterin: Erst 15.01.2010 gab es eine Identifizierung der Ferint AG

Damals gab es keinen Treuhandverhältnis mehr mit der Ferint AG, sagt Grasser. Diese Nicht-Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten der Schweizer Ferint AG sei zuvor von der Finanzmarktaufsicht (FMA) beanstandet worden, so Richterin Marion Hohenecker.

 14:15

OeNB-Prüfer befragen Meinl Bank und Treuhänder zu Ferint AG

Der Treuhänder will den Eigentümer der Ferint AG gegenüber den Prüfern der Nationalbank (OeNB) nicht offenlegen. Generell will er keine Details zur Schweizer Ferint AG nennen.

 13:58

Finanzmarktaufsicht prüfte die Meinl Bank

2007/08 habe ich mitbekommen, dass die Meinl Bank von der Finanzmarktaufsicht (FMA) geprüft werde, sagt Grasser. Er habe damals ein Aufsichtsratsmandat bei der Meinl International Power gehabt.

 13:57

Mittagspause zu Ende

 13:10

Mittagspause bis 13.45

 13:07

Die Richterin bringt jetzt zur Sprache, warum Geld von Meischberger aus der Buwog-Provision, Geld von Vermögensverwalter Wicki und das Geld aus der Grasser-Familie (Schwiegermutter) auf einem Konto vermischt wurden? Es sei ok, das kritisch zu hinterfragen, sagt Grasser: „Ich würde das auch machen.“ Er habe das aber alles nicht so gewusst – sonst hätte er es nicht so gemacht. Aber er verwehrt sich sehr emotional dagegen, das alles ihm zugeordnet werde – zum Beispiel eben die Treuhandgesellschaft Mandarin, wo dieses Konto war. „Das ist wirklich eine Gemeinheit.!“, ruft Grasser fast.

 13:02

Ihm selber sei nie ein Cent dieser Gelder – Schweigermutter-Geld plus Veranlagungserfolg – zugutegekommen, sagt Grasser. „Ich tu mir schwer, darüber zu reden – das ist ja alles zur Persiflage geworden in den letzten Jahren.. Aber warum sollte ich 784.000 Euro an die vermögende Familie meiner Frau überweisen, wenn das mein Geld gewesen wäre?“

 12:53

Er selber habe ja damals gar nicht so viel Geld liquide gehabt, um persönlich als Investor in die Hypo-Genussscheine aufzutreten. Es sei deshalb klar gewesen, dass er diese Veranlagung für seine Familie macht.

Hätte die Veranlagung nicht geklappt und Gewinn gebracht, wäre es ihm peinlicher gewesen, als mit seinem eigenen Geld, führt Grasser aus. „Im Endeffekt konnte ich die 500.000, die ich ca 2006 übernommen habe, bis 2008 auf ca 780.000 Euro vermehren.“ Also ein schöner Veranlagungserfolg, meint Grasser.

 12:39

Thematisiert wird jetzt der Ankauf von Hypo-Genussscheinen für die Schweigermutter-Veranlagung. Investor Tilo Berlin habe ich von seinen Einstiegsplänen bei der Hypo erzählt, führt Grasser aus. Und ihn gefragt, ob er Interesse habe oder andere Investoren kenne. Das berichtete Grasser seinen Kontaktpersonen bei der Meinl Bank – die das auch für eine gute Idee hielten. Dafür mussten die bestehenden Investments aufgelöst werden – damit wieder 500.000 Euro zur Verfügung standen.

 12:37

Ob das normal sei, dass man die Depotauszüge nicht zugestellt bekomme, sondern bei der Bank nachfragen müsse, fragt die Richterin. Nicht ungewöhnlich, sagt Grasser.

Und warum er das Geld der Schwiegermutter nicht direkt bei der Meinl Bank veranlagt habe, sondern über die Ferint-Gesellschaft? Er habe die Veranlagung dieses Geldes eben strikt von allem anderen trennen wollen, sagt Grasser. Er beschreibt jetzt, dass es wohl auch nicht unanstrengend war/ist mit seiner Schwiegermutter. „Wenn sie mit das Geld gibt und sagt, Du veranlagst das jetzt, war klar, dass es es keinen Widerspruch gab. Da müssten Sie meine Schwiegermutter kennen…“

 12:37

Welche Veranlagung Grasser selber im Kopf hatte für das Geld seiner Schwiegermutter, fragt die Richterin?

Er habe an einiges gedacht, das Mandat aber der Meinl Bank übergeben. Er habe auf den Depotauszügen gesehen, was gekauft wurde.

 12:12

Bareinzahlungen des Schwiegermutter-Geldes

Nun thematisiert die Richterin wieder die Bareinzahlungen von Teilen des Schwiegermutter-Gelds (100.000 Euro in mehreren Tranchen) durch Grasser auf das Konto bei der Meinl Bank. Wie viel Zeit zwischen der Übergabe des Geldes und der Einzahlung aufs Konto lag? Er wisse das nicht mehr, sagt Grasser.

Jetzt betont KHG zum wiederholten Mal, dass das Schweigermutter-Geld nichts mit der Buwog zu tun habe: „Die 500.000 können weder mit der Buwog noch mit dem Terminal Tower zu tun. Dieses Geld ist eigentlich nicht verfahrensrelevant – ich will das nur einmal sagen.“

 12:10

Die Dokumente, um die es jetzt geht, stammen aus dem Jahr 2002. Damals habe er ja gar keine Beziehungen zu dieser Treuhandgesellschaft Ferint gehabt, sagt Grasser. Das habe alles mit ihm nichts zu tun.

 12:07

Jetzt wirft die Richterin ein Unterschriften-Probeblatt der Meinl Bank an die Wand. Ob Grasser die dort aufscheinenden Herren kenne? Nein, sagt Grasser. Er habe das Blatt nie gesehen.

 12:02

Grasser hat das Geld der Meinl Bank übergeben. Was bedeutet das, fragt die Richterin. Er habe die Bank aus seiner eigenen Kundenbeziehung gekannt. Und Julius Meinl selbst habe ihm die Veranlagungs-Struktur empfohlen. „Ich war mir sicher, dass man das Geld dort gut veranlagen würde – und das ist ja auch so geschehen“, sagt Grasser.

 12:00

Die Richterin kommt zurück auf das Schwiegermutter-Geld. Sie nennt das das „Geld einer Schweizer Staatsbürgerin“. Warum sei das bei der Firma Ferint in der Schweiz veranlagt worden? Und warum über eine österreichische Bank?

Grasser führt aus, er lebe ja in Österreich, habe keine Verbindungen zu Schweizer Banken. Ihm sei der Weg der Veranlagung von der Meinl-Bank empfohlen worden.

 11:56

Ist der Zeitpunkt der Öffnung der Kuverts beim Notar jener, an dem die Zahlen der Bieter erstmals an einem Ort aufliegen, fragt die Richterin.

Das bejaht Grasser.

 11:56

Verschlossene Kuverts mussten in einer Notariatskanzlei abgegeben werden, beschreibt Grasser den Prozess der Angebotslegung für die Buwog: „Niemand außer den Bietern konnte also wissen, welche Angebotshöhe dort drin stand.“

Das sei ja kein öffentlicher Prozess gewesen, betont Grasser. Er selbst sei bei der Öffnung der Kuverts nicht dabei gewesen. Die Richterin fragt nun, welche Zahlen ihm übermittelt worden seien nach Öffnung der Kuverts.

 11:51

Grasser macht zu Beginn noch ein paar Ergänzungen. „Ich habe über die letzten drei Verhandlungstage nachgedacht und möchte ein paar Details hinzufügen“, sagt er. Es geht um die Höhe des Angebots für die Buwog in den zwei Bieterrunden.

 11:49

Beschlussfassung über Anträge von Grasser-Anwalt wird noch vorbehalten – Da geht es um die Vorbereitungszeit der Anwälte.

Die Richterin sagt, die entsprechenden Dokumente würden jedenfalls nicht in die jetzige Einvernahme Grassers einbezogen.

Richterin fragt nach, ob Grasser auf Vertagung verzichtet – er bejaht das.

Marion Hohenecker ergänzt erneut, dass sich ihre Fragen nicht auf die umstrittenen Dokumente beziehen werden.

Jetzt setzt sie ihre Befragung fort.

 11:42

Richterin: Antrag von Toifl-Anwalt abgewiesen

 11:40

Die Angeklagten und Schöffen sind wieder da

 11:30

staatsanwälte.JPG © APA/Schlager

Das sind die Staatsanwälte Marchart (li.) und Denk (re.), die sich heute schon viel Kritik anhören mussten.

 11:28

Die Beratungen des Richtersenats dauern an

Eigentlich hätte es um 11.15 Uhr wieder weitergehen sollen.

 11:19

KHG heute gelassen

Karl-Heinz Grasser wirkt im übrigen recht entspannt. Anders als sonst war er in der Pause auch zeitweise draußen im Hof des Gerichts, plauderte mit seinen Verteidigern.

 11:18

Der Gerichtssaal füllt sich jetzt wieder

Alle warten gespannt auf das Eintreffen der Richterin und des Senats – und wie die Entscheidung über die Anträge ausfallen wird.

 11:13

Nach dem neuen Beweismaterial

Die Verteidiger wollen, dass das Gericht die Staatsanwaltschaft wegen ihrer Vorgehensweise im Toifl-Bericht belehren. Das würde Grasser und den Verteidigern in die Hände spielen. Damit würde sie später behaupten, der Prozess sei u.a. wegen diesem Grund nicht fair gewesen sein soll.

 10:30

Richtersenat berät die Anträge bis 11.15 Uhr

Die Anträge würden vom Richtersenat geprüft, so Richterin Marion Hohenecker. Bis 11.15 Uhr sei die Verhandlung unterbrochen.

 10:15

Staatsanwaltschaft: Auswertung völlig zulässig

Die Auswertung der Toifl-Daten sei "völlig zulässig", weil es ein offenes Ermittlungsverfahren gebe, entgegnete Staatsanwalt Alexander Marchart. Es gehe um finanzstrafrechtliche Vorwürfe.

 10:15

Toifl-Anwalt stellt den Antrag auf Zurückweisung der WKStA-Eingabe: Der Schöffensenat möge die WKStA die Eingabe der WKStA zurückweisen, fordert der Rechtsvertreter des angeklagten Anwalts Gerald Toifl in einem Antrag.

 10:02

Antrag auf Prüfung der Vorgehensweise der WKStA

Durch die Hinzufügung des Toifl-Berichts mit mehr als 1.200 Seiten zur Anklage kurz vor dem heutigen Verhandlungstermin sei das Recht auf Verteidigung und das Recht auf angemessene Zeit zur Vorbereitung verletzt worden, sagte Grasser-Anwalt Norbert Wess. Der Richtersenat müsse die Vorgehensweise der WKStA überprüfen, weil eine "eklatante Verletzung" des Paragraph 3 der Strafprozessordnung vorgefallen sei, verlangt Wess in seinem Antrag.

 10:00

Grasser-Anwalt Wess kritisiert Vorgehen der WKStA

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat eine Auswertung der elektronischen Daten des mitangeklagten Anwalts Gerald Toifl im Juni zum Anklageakt hinzugefügt. Die Landespolizeidirektion Eisenstadt hatte zuvor einen mehr als 1.000 seitigen Bericht über die Toifl-Daten verfasst. Die Verteidigung wurde über dieses Vorgehen nicht in Kenntnis gesetzt, kritisierte Grasser-Anwalt Norbert Wess.

 09:56

Richterin Marion Hohenecker eröffnet Verhandlungstag

hohenecker.JPG © APA/Hochmuth

Die TV-Kameraleute und Fotografen müssen nun den Raum verlassen.

 09:54

Willkommen zum LIVETICKER!

oe24 begleitet für Sie den 44. Prozesstag um Grasser. Heute wird der Ex-Finanzminister weiter einvernommen.