In Begutachtung

Neues Datenschutzgesetz ist auf Schiene

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Damit gibt es erstmals ein Gesetz, dass die Videoüberwachung durch Private regelt. Bisher hat ein Gremium jeden Fall einzeln entschieden.

Die Novelle zum Datenschutzgesetz ist seit Freitag in Begutachtung. Damit wird die Videoüberwachungen durch Private gesetzlich geregelt, in Betrieben müssen künftig Datenschutzbeauftragte installiert werden, und für Datenschutzfragen ist generell der Bund zuständig. Bis 21. Mai haben Ministerien und Interessensvertretungen Zeit für ihre Stellungnahmen. Im Juni soll die Regierung die Novelle beschließen.

Wegen Verbrechen oder Wert
Bislang gab es zur Videoüberwachung keine gesetzlichen Vorschriften. Stattdessen erteilte die Datenschutzkommission Genehmigungen für jeden Einzelfall. Künftig sollen Videoüberwachungen dann zulässig sein, wenn bereits Einbrüche oder sonstige strafbare Handlungen erfolgt sind. Auch wenn sich Gegenstände von über 100.000 Euro oder von "hohem künstlerischem Wert" im Gebäude befinden, soll man Videoaufnahmen machen dürfen.

Nicht in Garderobe oder WC
Die Überwachung von Umkleidekabinen oder WC-Anlagen bleibt verboten. Außerdem herrscht eine Kennzeichnungspflicht des "überwachten Ortes". Gegen unerlaubte Überwachung kann man sich mittels Besitzstörungsklage, Anzeige bei der Datenschutzkommission oder durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wehren.

Schutz vor Arbeitgeber
Der Datenschutzbeauftragte soll Arbeitnehmer vor unerlaubter Datenüberwachung in Firmen schützen. Das bedeutet, dass er gemeinsam mit dem Betriebsinhaber für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu sorgen hat und von diesem auch über neue Anwendungen informiert werden muss. Er genießt laut Novelle Kündigungsschutz und ist in Betrieben mit mindestens 20 Mitarbeitern zu bestellen.

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