"Bummerl" im Schein?

Neues Gesetz: Bures will Angriff auf Raser

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Verkehrsministerin Bures zieht Bilanz über fünf Jahre Vormerk-System auf den Straßen – und will Raser härter strafen. Die ÖVP sagt „Nein“.

Seit fünf Jahren gilt das Vormerk-System auf heimischen Straßen: Bestimmte Vergehen – etwa Drängeln oder Alkofahrten – werden zwei Jahre vorgemerkt, im Wiederholungsfall gibt es Sanktionen, etwa Nachschulungen. Beim dritten Vergehen ist der Schein für drei Monate weg. Jetzt liegt erstmals ein Sündenregister der häufigsten Lenker-Vergehen vor.

Verkehrsministerin Dores Bures ist der Strafkatalog zu wenig. Seit einem Jahr arbeiten Experten an Reform-Vorschlägen:

  • Künftig sollen ertappte Raser neben der Strafe auch eine elektronische Vormerkung im Führerschein erhalten, wenn auf Überlandstraßen das Limit zwischen 40 und 50 km/h überschritten wird. Der Schein ist ohnehin weg. Bisher erhalten Raser kein „Bummerl“ bei Vergehen.
  • Künftig soll jeder Führerschein-Entzug ans Vormerk-System gekoppelt werden.
  • Die Verjährungsfrist für Vormerk-Delikte soll nach einer 3-3-3-Formel von zwei auf drei Jahre hinaufgesetzt werden: Bei drei Verstößen innerhalb von drei Jahren ist der Schein für drei Monate weg.

ÖVP will Raser wie bisher separat bestrafen
Aus der Reform wird wohl nur ein Reförmchen. Denn die ÖVP wird lediglich der 3-3-3-Formel zustimmen. Schnellfahren und Führerschein-Entzug im Vormerk-System ist für Verkehrssprecher Ferry Maier kein Thema: „Unsere Experten haben festgestellt, dass es besser ist, Raser separat zu bestrafen.“ Bei einem Führerschein-Entzug seien die Strafen „ohnehin recht hart“. Der SPÖ wirft Maier vor, dass es bis jetzt keinen Gesetzesentwurf gebe: „Die Vorschläge werden uns über die Medien ausgerichtet.“

„Bisher haben die Verhandlungen nicht einmal begonnen“, so SP-Verkehrssprecher Anton Heinzl überrascht. Er hofft noch auf eine Lösung. Schützenhilfe erhält die SPÖ vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Durch das Vormerksystem habe es bisher wenige Führerschein-Abnahmen gegeben.

Das Sündenregister der Autofahrer

  • Übertretung der 0,5-Promille-Grenze 43.701
  • Verstoß gegen Vorschriften zur Kindersicherung 36.880
  • Lenken eines Kfz mit schweren Mängeln, Lenken eines Kfz mit nicht entsprechend gesicherter Ladung 18.545
  • Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 10.505
  • Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg 3.058
  • Überfahren einer Stopptafel (Vorrangverletzung) 1.658
  • Überfahren einer roten Ampel (Vorrangverletzung) 1.458
  • Übertretung der 0,1-Promille- Grenze bei Lkw und Autobus 557
  • Fehlverhalten an Eisenbahnkreuzungen (Gleise blockieren, Überqueren bei Gelb oder Rot) 456
  • Fahren am Pannenstreifen (Einsatzfahrzeug behindern) 417
  • Missachtung der Tunnelverordnung (Beförderung von gefährlichen Gütern) 74
  • Missachtung Fahrverbot für Kfz mit gefährlichen Gütern 27

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