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Stichwahl aufgehoben

Neuwahl: Neuer Termin Ende September

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Die Hofburg-Wahl muss wiederholt werden. Die Wahl soll im Herbst stattfinden.

Österreich steht ab 8. Juli bis auf weiteres ohne Bundespräsident da. Der Verfassungsgerichtshof hob am Freitag die Stichwahl vom 22. Mai auf und ordnete eine Wahlwiederholung in ganz Österreich an, die voraussichtlich im September stattfinden wird. Entscheidend waren Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl-Auszählung sowie die vorzeitige Ergebnisweitergabe.

Bei dem Wahlgang hatte der von den Grünen unterstützte Alexander Van der Bellen knapp gegen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer gesiegt. Dessen Partei setzte sich nun mit ihrer Anfechtung durch. Die Aufgaben des Bundespräsidenten übernimmt daher ab Freitag nächster Woche interimistisch das Nationalratspräsidium.

Neuer Wahlkampf

Wahlverlierer und Anfechtungssieger Hofer versprühte umgehend Optimismus und versprach einen "kurzen und knackigen Wahlkampf". Als Dritter Nationalratspräsident - und damit als interimistischer Drittelinhaber der Bundespräsidenten-Geschäfte - werde er sich nicht karenzieren lassen: "Ich werde beweisen, dass ich überparteilich auftrete."

Van der Bellen zeigte sich ebenso zuversichtlich. "Natürlich stelle ich mich der Wiederholung dieser Stichwahl und ich beabsichtige auch, diese zum zweiten Mal zu gewinnen", sagte er vor Journalisten. Rückwind für Hofer infolge des Entscheids sah er nicht.

14 Bezirke

Wie dieser ausgefallen war, führte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag aus. In 14 Bezirken seien die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet worden. Mit diesem "Schlendrian" seien Rechtsvorschriften verletzt worden, die unmittelbar auf die Vermeidung von Wahlmanipulationen gerichtet seien, so das Fazit der mehrtägigen Verhandlungen und Zeugeneinvernahmen des Höchstgerichts.

Zwar anerkannte der VfGH-Präsident, dass keiner der vom Gericht befragten Wahlbeisitzer einen konkreten Manipulationsverdacht geäußert habe, er verwies aber auch auf die bisher strenge Judikatur des Gerichts zu diesem Thema: "Ein Nachweis, dass es tatsächlich zu Manipulationen gekommen ist, ist nicht erforderlich."

Von den bei der Briefwahl festgestellten Unregelmäßigkeiten waren laut Holzinger 77.926 Stimmen betroffen. Bei einem Vorsprung Van der Bellens auf Hofer von nur 30.863 Stimmen ist damit ein Einfluss auf das Wahlergebnis denkbar. Gegen das System der Briefwahl an sich hegt der VfGH keine Bedenken.

Für die Höchstrichter gibt aber noch ein zweiter Punkt Anlass zur Wahlwiederholung, nämlich die - seit Jahrzehnten übliche und mit Sperrfristen versehene - vorzeitige bundesweite Weitergabe von Teilergebnissen an Medien und Forschungsinstitute. "Diese Veröffentlichung verstößt gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl", sagte der Präsident.

Termin wohl Ende September

Erst am kommenden Dienstag wird die Regierung offiziell den Termin der Wahlwiederholung fixieren, Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) wollte sich am Freitag nicht in die Karten blicken lassen. Wie ÖSTERREICH berichtete, waren zuletzt zwei Termine im Gespräch: der 25. September bzw. der erste Sonntag im ­Oktober, also der 2. Oktober.Klar ist nur: Es wird bei den Wahlen nach dem Hammer-urteil kein Stein auf dem anderen bleiben:

■ Neue Sperrfristen: Sobotka kündigte an, dass das Innenministerium künftig keine Ergebnisse vor dem offiziellen Wahlschluss um 17 Uhr bekannt geben werde. Die Folge: Hochrechnungen etwa im ORF wird es künftig nicht mehr gleich nach Wahlschluss, sondern wohl erst viel später geben.

■ Endergebnis erst Montag? Sobotka will auch das End­ergebnis erst bekannt geben, wenn alle Stimmen – also auch alle Wahlkarten – ausgezählt sind. Die Folge: Es wird wohl erst am Montag bekannt, wer neuer Präsident wird – Van der Bellen oder Norbert Hofer.

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