Finanzen

Niessl will Prüfkompetenz des LRH für Gemeinden

Teilen

Burgenlands Landeshauptmann Niessl tritt dafür ein, dass der Landesrechnungshof künftig auch Gemeinden unter 20.000 Einwohner prüft.

Landeshauptmann Hans Niessl (S) spricht sich dafür aus, den Burgenländischen Landes-Rechnungshof (BLRH) mit der Kompetenz zur Prüfung von Gemeinden auszustatten. Der Landes-Rechnungshof soll außerdem Budget- und Personalhoheit erhalten, so Niessl.

Verschiedene Kriterien
Derzeit darf lediglich der Rechnungshof des Bundes Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern prüfen. Diese Regelung sei 80 Jahre alt. "Zudem haben wir im Burgenland gar keine Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern", so Niessl. Ausschlaggebende Kriterien für eine Rechnungshofprüfung sollen künftig beispielsweise "die Höhe des gesamten Budgets einer Gemeinde, die Höhe der Verschuldung, das Verhältnis von Budget und Schulden" sowie die Anzahl der ausgelagerten Unternehmen sein.

Der Landes-Rechnungshof soll künftig auch die ausgelagerten Unternehmen der Gemeinden prüfen dürfen, sofern die Beteiligung der Gemeinde 25 Prozent übersteigt. Bisher sei die Prüfung dieser Unternehmen selbst der Gemeindeaufsicht untersagt, so Niessl.

Steindl für Gesamtpaket
Er sei als Gemeindereferent selbstverständlich zu Gesprächen über effizientere Kontrollen der Kommunen bereit, erklärte Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl (V). Er sehe aber in der Prüfung der Finanzgebarung der Gemeinden durch den Landesrechnungshof kein Patentrezept. Der Rechnungshof prüfe immer erst im Nachhinein, "da ist es für eine Kurskorrektur oft zu spät". Steindl sprach sich für ein "Gesamtpaket" im Sinne der Gemeinden aus, um rascher eingreifen zu können, wenn sich eine Gemeinde in einer finanziellen Schieflage befinde. Die Prüfung der Landesfinanzen durch den Rechnungshof habe deutlich gezeigt, dass eine Prüfung im Nachhinein den Schaden nur beziffere, aber nicht verhindere.

FPÖ-Obmann Johann Tschürtz begrüßte die Ankündigung des Landeshauptmannes. "Niessl übernimmt damit zentrale freiheitliche Forderungen", meinte Tschürtz. Er müsse seinen Worten nun auch rasch Taten folgen lassen. Die SPÖ habe, wie beim Proporz, "den Beweis anzutreten, dass sie es tatsächlich ernst meint". Ein neues Gesetz könnte noch heuer beschlossen werden, meinte der FPÖ-Chef abschließend.

Katzmann "positiv überrascht"
"Positiv überrascht" von der Absicht von Niessl hat sich am Mittwoch BLRH-Direktor Franz Katzmann gezeigt. "Es wäre schön, wenn die Diskussionen rund um ein Novellierung des Landes-Rechnungshofgesetzes neuen Schwung bekommen", sagte Katzmann.

Eine solche Position sei auch im Programm der Bundesregierung formuliert und entspreche einer einstimmigen Resolution der Landes-Rechnungshöfe aus dem Jahr 2004. Bevor im Burgenland der Landtag dem BLRH eine derartige Prüfkompetenz übertragen könne, bedürfe es einer bundesverfassungsgesetzlichen Ermächtigung. Einen Entwurf dazu hätten Mitglieder der Expertengruppe Staats- und Verfassungsreform im Bundeskanzleramt bereits am 23. Juli 2007 formuliert, so Katzmann.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.