Einsparungen

ORF-Gebührenbefreiung: RH will einheitliche Regeln

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Der Rechnungshof hat der Gebühren Info Service Gmbh (GIS) des ORF ein positives Zeugnis ausgestellt. Ein Punkt bleibt jedoch offen.

Vier von sechs Empfehlungen aus dem Rechnungshofbericht 2006 habe die GIS erfolgreich umgesetzt, eine Empfehlung wurde teilumgesetzt. Lediglich ein Punkt sei offengeblieben: Die GIS, die für die Einhebung der ORF-Gebühren zuständig ist, hat es bis dato nicht geschafft, die Grundlage für die Befreiung von Rundfunkgebühren beziehungsweise für den Zuschuss zu den Fernsprechentgelten einheitlich festzusetzen.

Follow-up-Überprüfung
Das ist das Ergebnis der Follow-up-Überprüfung durch den Rechnungshof, der im Juni 2008 die Umsetzung der Empfehlungen unter die Lupe nahm. Die Erkenntnisse legte die Behörde am Mittwoch dem Nationalrat vor.

Im Vorgängerbericht monierten die Rechnungshofprüfer, dass bei mindestens 42.000 Rundfunkteilnehmern der Grund der Befreiung nicht bekannt war. Sie empfahlen der GIS, die "Vereinheitlichung der Bestimmungen" voranzutreiben, "um Synergieeffekte und damit verbundene Kosteneinsparungen zu erreichen".

Durch eine einheitliche Regelung hätten ab 2011 Sachaufwendungen von jährlich rund 80.000 Euro eingespart werden können, hieß es. Im Jahr 2007 gab es 3,35 Millionen Rundfunkteilnehmer, 314.183 von ihnen waren gebührenbefreit.

Ein Punkt offen
Nur teilweise kam die GIS der Aufforderung des Rechnungshof nach, im Jahresabschluss die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Infrastrukturministerium beziehungsweise den Konzessionären offen und unsaldiert auszuweisen. Der Rechnungshof wiederholte daher die Empfehlung.

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